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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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mit Bildern / mit Walfarten / etc. draus man gemacht hat / Mitler für Gott / Versöner / Nothelffer / etc welche Ehre alleine dem HERrn Christo vnd Gott gebüret. Item / das in den Iuramentis die Eyde geleistet werden / nicht allein bey Gott / sondern auch bey den Heiligen / ist ein stück der Antichristischen Abgötterey / Denn die Ehre wil Gott allein haben / das man bey seinem Namen schwere / wo es die nodt erfordert / Exodi 23. Deuteronom. 6. vnd 10. Hierem. 4. vnd 5. Isai. 65. Vnd sollen die Leute zugleich gewarnet werden / das sie nicht newe Abgötter machen / Denn alles / darauff der Mensch sein vertrawen setzet / das er mehr fürchtet vnd liebet denn Gott / das ist sein Abgott / vnd ist eine grewliche Sünde wieder das erste Gebot.

Von der Busse.

DAs wörtlein Busse / wird in der Schrifft an etlichen örtern gebraucht / fürs erste teil der beke-

mit Bildern / mit Walfarten / etc. draus man gemacht hat / Mitler für Gott / Versöner / Nothelffer / etc welche Ehre alleine dem HERrn Christo vnd Gott gebüret. Item / das in den Iuramentis die Eyde geleistet werden / nicht allein bey Gott / sondern auch bey den Heiligen / ist ein stück der Antichristischen Abgötterey / Denn die Ehre wil Gott allein haben / das man bey seinem Namen schwere / wo es die nodt erfordert / Exodi 23. Deuteronom. 6. vnd 10. Hierem. 4. vnd 5. Isai. 65. Vnd sollen die Leute zugleich gewarnet werden / das sie nicht newe Abgötter machen / Denn alles / darauff der Mensch sein vertrawen setzet / das er mehr fürchtet vnd liebet denn Gott / das ist sein Abgott / vnd ist eine grewliche Sünde wieder das erste Gebot.

Von der Busse.

DAs wörtlein Busse / wird in der Schrifft an etlichen örtern gebraucht / fürs erste teil der beke-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/35>, abgerufen am 24.04.2024.