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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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dienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden. Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vnd bewharet wird / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnd richtiger / denn da jemands zum Ministerio sol bestellet werden / so wird jhm das Corpus Doctrinae mit angeheffter Declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erkleret / wird er entweder angenommen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemes verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jhm darüber disputieren / Sondern man hette einen geweiseten Process / de simplici & plano.

Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes, alhier instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnhemen Artickeln.

dienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden. Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vñ bewharet wird / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnd richtiger / denn da jemands zum Ministerio sol bestellet werden / so wird jhm das Corpus Doctrinae mit angeheffter Declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erkleret / wird er entweder angenommen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemes verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jhm darüber disputieren / Sondern man hette einen geweiseten Process / de simplici & plano.

Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes, alhier instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnhemen Artickeln.

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[0031] dienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden. Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vñ bewharet wird / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnd richtiger / denn da jemands zum Ministerio sol bestellet werden / so wird jhm das Corpus Doctrinae mit angeheffter Declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erkleret / wird er entweder angenommen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemes verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jhm darüber disputieren / Sondern man hette einen geweiseten Process / de simplici & plano. Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes, alhier instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnhemen Artickeln.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/31>, abgerufen am 24.11.2024.