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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.

Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantum quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön

halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.

Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön

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[0026] halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen. Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/26>, abgerufen am 22.11.2024.