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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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An S. Johans Tage wird der Wein zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitte Marien vnd Johannis / das Ewige Leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibes vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / Gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc.

Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley Kranckheit / schaden vnd feil / beyde Menschen vnd Vihe vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibes gesundtheit entfangen / vnd in die Thüre des Paradeises eingehen mögen / etc.

Weil aber dis alles grewlich ist / wieder das Erste Gebott / das solche höhe Himlische Geistliche Ewige sachen vnd Güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / vnd auch ein misbrauch des Göttlichen Namens ist / wieder das Ander Gebott. So sol solch weihen hinfüro in diesen Kirchen

An S. Johans Tage wird der Wein zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitte Marien vnd Johannis / das Ewige Leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibes vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / Gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc.

Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley Kranckheit / schaden vnd feil / beyde Menschen vnd Vihe vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibes gesundtheit entfangen / vnd in die Thüre des Paradeises eingehen mögen / etc.

Weil aber dis alles grewlich ist / wieder das Erste Gebott / das solche höhe Himlische Geistliche Ewige sachen vnd Güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / vnd auch ein misbrauch des Göttlichen Namens ist / wieder das Ander Gebott. So sol solch weihen hinfüro in diesen Kirchen

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[0195] An S. Johans Tage wird der Wein zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitte Marien vnd Johannis / das Ewige Leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibes vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / Gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc. Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley Kranckheit / schaden vnd feil / beyde Menschen vnd Vihe vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibes gesundtheit entfangen / vnd in die Thüre des Paradeises eingehen mögen / etc. Weil aber dis alles grewlich ist / wieder das Erste Gebott / das solche höhe Himlische Geistliche Ewige sachen vnd Güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / vnd auch ein misbrauch des Göttlichen Namens ist / wieder das Ander Gebott. So sol solch weihen hinfüro in diesen Kirchen

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/195>, abgerufen am 27.04.2024.