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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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nemen vnd trincken / zu seinem gedechtnis. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun sol / Gal. 3. so ist daraus klar / das es nicht allein gehöret vnter den Spruch / Mat. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacramente zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichter / So ist es auch nicht für die Todten eingesetzt / die nicht mehr Essen vnd Trincken / derhalben das Abentmal halten / den Todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi.

Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / aus Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die Leute fleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendmal brauchen / nicht aus zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse

nemen vnd trincken / zu seinem gedechtnis. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun sol / Gal. 3. so ist daraus klar / das es nicht allein gehöret vnter den Spruch / Mat. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacramente zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichter / So ist es auch nicht für die Todten eingesetzt / die nicht mehr Essen vnd Trincken / derhalben das Abentmal halten / den Todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi.

Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / aus Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die Leute fleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendmal brauchen / nicht aus zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse

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[0161] nemen vnd trincken / zu seinem gedechtnis. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun sol / Gal. 3. so ist daraus klar / das es nicht allein gehöret vnter den Spruch / Mat. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacramente zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichter / So ist es auch nicht für die Todten eingesetzt / die nicht mehr Essen vnd Trincken / derhalben das Abentmal halten / den Todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi. Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / aus Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die Leute fleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendmal brauchen / nicht aus zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/161>, abgerufen am 27.04.2024.