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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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wir also in des HErrn Abendmahl haben / die grosse herrliche / reiche / Himlische Schetze vnd güter / sol dasselbige in der Christlichen Kirchen mit höchster Reuerentz gehalten vnd gebraucht werden / also / vnd keines weges anders / denn wie es der Son Gotts in seinem Te stament verordnet vnd befohlen hat / Denn endert man doch eines Menschen Testament nicht / wenn es bestetiget ist / Gal. 3. sondern man helt den für einen iacrilegum, wer etwas dauon / oder darzu thut / Viel mehr sol solches in aller furcht Gottes gehalten werden / mit dem Testament des Sons Gottes / darin er vns die güter vnserer Seligkeit bescheiden hat. Derhalben sol hinfüro in diesen Kirchen das Abendmal des HErrn / gereicht vnd gebraucht werden / also / wie es der HErr Christus in seinem Testament verordnet vnd befohlen hat / Nemlich vnter beyder gestalt / das mit dem Brodte gereichet vnd entpfangen werde der Leib Christi / vnd mit dem Wein das Blut Christi / Vnd sol in keinem wege gestadtet werden / das es anders / nemlich / vnter einer ge-

wir also in des HErrn Abendmahl haben / die grosse herrliche / reiche / Himlische Schetze vnd güter / sol dasselbige in der Christlichen Kirchen mit höchster Reuerentz gehalten vnd gebraucht werden / also / vnd keines weges anders / denn wie es der Son Gotts in seinem Te stament verordnet vnd befohlen hat / Denn endert man doch eines Menschen Testament nicht / wenn es bestetiget ist / Gal. 3. sondern man helt den für einen iacrilegum, wer etwas dauon / oder darzu thut / Viel mehr sol solches in aller furcht Gottes gehalten werden / mit dem Testament des Sons Gottes / darin er vns die güter vnserer Seligkeit bescheiden hat. Derhalben sol hinfüro in diesen Kirchen das Abendmal des HErrn / gereicht vñ gebraucht werden / also / wie es der HErr Christus in seinem Testament verordnet vnd befohlen hat / Nemlich vnter beyder gestalt / das mit dem Brodte gereichet vnd entpfangen werde der Leib Christi / vnd mit dem Wein das Blut Christi / Vnd sol in keinem wege gestadtet werden / das es anders / nemlich / vnter einer ge-

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[0158] wir also in des HErrn Abendmahl haben / die grosse herrliche / reiche / Himlische Schetze vnd güter / sol dasselbige in der Christlichen Kirchen mit höchster Reuerentz gehalten vnd gebraucht werden / also / vnd keines weges anders / denn wie es der Son Gotts in seinem Te stament verordnet vnd befohlen hat / Denn endert man doch eines Menschen Testament nicht / wenn es bestetiget ist / Gal. 3. sondern man helt den für einen iacrilegum, wer etwas dauon / oder darzu thut / Viel mehr sol solches in aller furcht Gottes gehalten werden / mit dem Testament des Sons Gottes / darin er vns die güter vnserer Seligkeit bescheiden hat. Derhalben sol hinfüro in diesen Kirchen das Abendmal des HErrn / gereicht vñ gebraucht werden / also / wie es der HErr Christus in seinem Testament verordnet vnd befohlen hat / Nemlich vnter beyder gestalt / das mit dem Brodte gereichet vnd entpfangen werde der Leib Christi / vnd mit dem Wein das Blut Christi / Vnd sol in keinem wege gestadtet werden / das es anders / nemlich / vnter einer ge-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/158>, abgerufen am 27.04.2024.