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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnnd beruhet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder misbrauch / Sondern auff dem Worte des HErrn Christi / Ephe. 5.

Es sol auch die Kirche verwarnet / vnd die reine Lehre von der Kindertauffe mit vleis verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd sol in diesen Kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die Kinderlein zur Tauffe schicke / vnnd sie teuffen lasse: Hieneben aber sol auch fleiseig die Lere getrieben werden / das die Leute nicht meinen / es geschehe also / von wegen alter gewonheit / Sondern / das sie lernen betrachten / die vrsachen / Worumb man mit den Kinderchen zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getau ffet wird / was die Tauffe den Kinderchen nutze. Vnd dis gehet aus dem grunde der Schrifft von der Erbsünde / Nemlich / das die Kinderlein in sünden entfangen / vnd geboren werden / Psalm 51. vnd derhalben von Natur Kinder des zorns sein / Ephe. 2. vom

volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnnd beruhet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder misbrauch / Sondern auff dem Worte des HErrn Christi / Ephe. 5.

Es sol auch die Kirche verwarnet / vnd die reine Lehre von der Kindertauffe mit vleis verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd sol in diesen Kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die Kinderlein zur Tauffe schicke / vnnd sie teuffen lasse: Hieneben aber sol auch fleiseig die Lere getrieben werden / das die Leute nicht meinen / es geschehe also / von wegen alter gewonheit / Sondern / das sie lernen betrachten / die vrsachen / Worumb man mit den Kinderchen zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getau ffet wird / was die Tauffe den Kinderchen nutze. Vnd dis gehet aus dem grunde der Schrifft von der Erbsünde / Nemlich / das die Kinderlein in sünden entfangen / vnd geboren werden / Psalm 51. vnd derhalben von Natur Kinder des zorns sein / Ephe. 2. vom

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[0142] volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnnd beruhet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder misbrauch / Sondern auff dem Worte des HErrn Christi / Ephe. 5. Es sol auch die Kirche verwarnet / vnd die reine Lehre von der Kindertauffe mit vleis verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd sol in diesen Kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die Kinderlein zur Tauffe schicke / vnnd sie teuffen lasse: Hieneben aber sol auch fleiseig die Lere getrieben werden / das die Leute nicht meinen / es geschehe also / von wegen alter gewonheit / Sondern / das sie lernen betrachten / die vrsachen / Worumb man mit den Kinderchen zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getau ffet wird / was die Tauffe den Kinderchen nutze. Vnd dis gehet aus dem grunde der Schrifft von der Erbsünde / Nemlich / das die Kinderlein in sünden entfangen / vnd geboren werden / Psalm 51. vnd derhalben von Natur Kinder des zorns sein / Ephe. 2. vom

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/142>, abgerufen am 06.05.2024.