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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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durch die Absolution / die verheissung der gnaden applicieret wird singulis petentibus & credentibus. Einem jeden insonderheit / der es im rechten Glauben begeret / ists nicht vbel gethan / wenn man sie mit vnter die Sacrament rechnet / wie auch die Apologia thut. Vnd sollen hierüber die Pastores kein gezenck machen.

Das aber auch die Sacramentschwermer nicht mögen in diese Kirchen einreissen / sollen die Leute für diesem jrem Irrthumb gewarnet werden / das sie fürgeben / die Sacramenta sein allein eusserliche zeichen / die da Gottes gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein zeugnis geben / vnd erinnerung thun. Es sol aber dargegen aus Gottes Wort geleret werden / das die Sacramenta sein solche handlungen / die Gottes sein selbs eigen Werck sind / die er selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche er die verheissene gnade / vnd alle erworbene güter in Christo fürtregt / reichet / zueignet / bestetiget / vnd versigelt / einem jeden / der sie im rechten Glauben

durch die Absolution / die verheissung der gnaden applicieret wird singulis petentibus & credentibus. Einem jeden insonderheit / der es im rechten Glauben begeret / ists nicht vbel gethan / wenn man sie mit vnter die Sacrament rechnet / wie auch die Apologia thut. Vnd sollen hierüber die Pastores kein gezenck machen.

Das aber auch die Sacramentschwermer nicht mögen in diese Kirchen einreissen / sollen die Leute für diesem jrem Irrthumb gewarnet werden / das sie fürgeben / die Sacramenta sein allein eusserliche zeichen / die da Gottes gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein zeugnis geben / vnd erinnerung thun. Es sol aber dargegen aus Gottes Wort geleret werden / das die Sacramenta sein solche handlungen / die Gottes sein selbs eigen Werck sind / die er selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche er die verheissene gnade / vnd alle erworbene güter in Christo fürtregt / reichet / zueignet / bestetiget / vnd versigelt / einem jeden / der sie im rechten Glauben

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[0124] durch die Absolution / die verheissung der gnaden applicieret wird singulis petentibus & credentibus. Einem jeden insonderheit / der es im rechten Glauben begeret / ists nicht vbel gethan / wenn man sie mit vnter die Sacrament rechnet / wie auch die Apologia thut. Vnd sollen hierüber die Pastores kein gezenck machen. Das aber auch die Sacramentschwermer nicht mögen in diese Kirchen einreissen / sollen die Leute für diesem jrem Irrthumb gewarnet werden / das sie fürgeben / die Sacramenta sein allein eusserliche zeichen / die da Gottes gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein zeugnis geben / vnd erinnerung thun. Es sol aber dargegen aus Gottes Wort geleret werden / das die Sacramenta sein solche handlungen / die Gottes sein selbs eigen Werck sind / die er selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche er die verheissene gnade / vnd alle erworbene güter in Christo fürtregt / reichet / zueignet / bestetiget / vnd versigelt / einem jeden / der sie im rechten Glauben

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/124>, abgerufen am 26.11.2024.