Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.vnd Schulen / in thesi & antithesi, geführet möge werden / steiff vnd fest / mit Christlichem eiffer darüber zuhalten. Es werden aber hiemit / andere nützliche / gute reine Bücher in diesen Kirchen nicht verworffen oder verbotten / sondern zu lesen befohlen. Allein das in obgemelten Schrifften / die das Corpus Doctrinae sind / die Pastores vnd andere / certam normam iudicij haben sollen / wie sie alle andere Schrifften vnd Bücher lesen sollen. Wie denn also / die Bücher des Herrn Philippi / den Pastoribus Commodiret sind / das sie dieselbige propter Methodum & vtiles explicationes, vleissig lesen sollen. Weil aber etliche Punct darinn streitig oder dispu- vnd Schulen / in thesi & antithesi, geführet möge werden / steiff vnd fest / mit Christlichem eiffer darüber zuhalten. Es werden aber hiemit / andere nützliche / gute reine Bücher in diesen Kirchen nicht verworffen oder verbotten / sondern zu lesen befohlen. Allein das in obgemelten Schrifften / die das Corpus Doctrinae sind / die Pastores vnd andere / certam normam iudicij haben sollen / wie sie alle andere Schrifften vnd Bücher lesen sollen. Wie denn also / die Bücher des Herrn Philippi / den Pastoribus Commodiret sind / das sie dieselbige propter Methodum & vtiles explicationes, vleissig lesen sollen. Weil aber etliche Punct darinn streitig oder dispu- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0012"/> vnd Schulen / in thesi & antithesi, geführet möge werden / steiff vnd fest / mit Christlichem eiffer darüber zuhalten.</p> <p>Es werden aber hiemit / andere nützliche / gute reine Bücher in diesen Kirchen nicht verworffen oder verbotten / sondern zu lesen befohlen. Allein das in obgemelten Schrifften / die das Corpus Doctrinae sind / die Pastores vnd andere / certam normam iudicij haben sollen / wie sie alle andere Schrifften vnd Bücher lesen sollen. Wie denn also / die Bücher des Herrn Philippi / den Pastoribus Commodiret sind / das sie dieselbige propter Methodum & vtiles explicationes, vleissig lesen sollen. Weil aber etliche Punct darinn streitig oder dispu- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0012]
vnd Schulen / in thesi & antithesi, geführet möge werden / steiff vnd fest / mit Christlichem eiffer darüber zuhalten.
Es werden aber hiemit / andere nützliche / gute reine Bücher in diesen Kirchen nicht verworffen oder verbotten / sondern zu lesen befohlen. Allein das in obgemelten Schrifften / die das Corpus Doctrinae sind / die Pastores vnd andere / certam normam iudicij haben sollen / wie sie alle andere Schrifften vnd Bücher lesen sollen. Wie denn also / die Bücher des Herrn Philippi / den Pastoribus Commodiret sind / das sie dieselbige propter Methodum & vtiles explicationes, vleissig lesen sollen. Weil aber etliche Punct darinn streitig oder dispu-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/12>, abgerufen am 27.07.2024. |