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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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werdet jr sterben / j. Cor. 6. Galat. 5. Ephes. 5. Last euch nicht betrigen / die solchs thun / die haben kein theil am Reich Gottes / Colo. 3. Vmb welcher willen kömpt der zorn Gottes vber die Kinder des Vnglaubens. Dis aber geschicht nicht darumb / als weren zur seligkeit auch die gute Werck von nöten / sondern das der Glaube / welcher alleine die seligkeit ergreifft vnd erhelt / bey solchen Sünden nicht stehen / noch bleiben kan / wie die Schrifft redet / j. Tim. 5. 2. Pet. 1. Col. 3. Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmalcaldicis. Es ist von nöten zuwissen / vnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnd streiten / etwa in öffentliche Sünde fallen / das als dann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilige Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht mus thun was sie wil: Thut sie aber was sie wil / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey.

werdet jr sterben / j. Cor. 6. Galat. 5. Ephes. 5. Last euch nicht betrigen / die solchs thun / die haben kein theil am Reich Gottes / Colo. 3. Vmb welcher willen kömpt der zorn Gottes vber die Kinder des Vnglaubens. Dis aber geschicht nicht darumb / als weren zur seligkeit auch die gute Werck von nöten / sondern das der Glaube / welcher alleine die seligkeit ergreifft vnd erhelt / bey solchen Sünden nicht stehen / noch bleiben kan / wie die Schrifft redet / j. Tim. 5. 2. Pet. 1. Col. 3. Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmalcaldicis. Es ist von nöten zuwissen / vnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnd streiten / etwa in öffentliche Sünde fallen / das als dann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilige Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht mus thun was sie wil: Thut sie aber was sie wil / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey.

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[0102] werdet jr sterben / j. Cor. 6. Galat. 5. Ephes. 5. Last euch nicht betrigen / die solchs thun / die haben kein theil am Reich Gottes / Colo. 3. Vmb welcher willen kömpt der zorn Gottes vber die Kinder des Vnglaubens. Dis aber geschicht nicht darumb / als weren zur seligkeit auch die gute Werck von nöten / sondern das der Glaube / welcher alleine die seligkeit ergreifft vnd erhelt / bey solchen Sünden nicht stehen / noch bleiben kan / wie die Schrifft redet / j. Tim. 5. 2. Pet. 1. Col. 3. Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmalcaldicis. Es ist von nöten zuwissen / vnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnd streiten / etwa in öffentliche Sünde fallen / das als dann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilige Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht mus thun was sie wil: Thut sie aber was sie wil / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/102>, abgerufen am 28.11.2024.