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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig / etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1. Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non sunt quidem ad iusticiam & saluten necessaria, tamen necessaria sunt, neque enim omitti possunt, etian praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis, als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2. Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen / von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2. Corinth. 9.

Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar-

auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig / etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1. Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non sunt quidem ad iusticiam & salutẽ necessaria, tamen necessaria sunt, neque enim omitti possunt, etiã praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis, als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2. Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen / von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2. Corinth. 9.

Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/78>, abgerufen am 25.11.2024.