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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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so sey es ein rechter wahrer Gottesdienst / welcher jhm / vmb Christus willen / angenehm vnd gefellig ist / Ephes. 6. Philipp. 3. 1. Petri 2.

Vnd weil nun auß vnd nach Gottes Wort gelehret muß werden / das vns Gott gerecht vnd selig mache / nicht auß vnsern wercken / sondern auß gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / ohne zuthun der wercke / So werden ohne zweiffel jrer viel / solche lehre darzu mißbrauchen wöllen / als solte vnnd dürffte man nun nichts guts thun / Derhalben muß diß fleissig / vnnd woll verwahret werden / durch solche erklerung / das ein rechtschaffener Glaube / als ein guter Baum / nicht ohne gute früchte sey / viel weniger böse früchte bringe / Matth. 7. 2. Pet. 1. Vnd da keine früchte in guten wercken folgen / da sey kein rechtschaffener lebendiger / sondern ein geferbter todter Glaube / 1. Tim. 1. Jacobi 2. Denn ein wahrer Glaube ergreifft auff einer seite im Wort vnnd Sacramenten Christum / vnd Gottes gnade in Christo / Auff der ander seite ist er durch die liebe vnd andere gute werck thetig / Galat. 5. Es machet aber der Glaube gerecht vnd selig / nicht darumb vnd daher / das er durch gute werck thetig ist / sondern allein darumb vnd daher / weil er Christum ergreifft vnnd annimpt. Die proba aber / das es nicht ein geferbter todter Glaube sey / stehet in dem / wenn er durch gute werck thetig ist / Galat. 5. Soll derhalben erstlich gestrafft werden / das ettliche gedencken / vnd auch woll sagen dürffen / Wer gute wercke thut / der ist ein Papist / Die Euangelischen dürffen keiner gute werck / Item die da ohne vnderscheidt vnd notwendiger erklerung schre-

so sey es ein rechter wahrer Gottesdienst / welcher jhm / vmb Christus willen / angenehm vnd gefellig ist / Ephes. 6. Philipp. 3. 1. Petri 2.

Vnd weil nun auß vnd nach Gottes Wort gelehret muß werden / das vns Gott gerecht vnd selig mache / nicht auß vnsern wercken / sondern auß gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / ohne zuthun der wercke / So werden ohne zweiffel jrer viel / solche lehre darzu mißbrauchen wöllen / als solte vnnd dürffte man nun nichts guts thun / Derhalben muß diß fleissig / vnnd woll verwahret werden / durch solche erklerung / das ein rechtschaffener Glaube / als ein guter Baum / nicht ohne gute früchte sey / viel weniger böse früchte bringe / Matth. 7. 2. Pet. 1. Vnd da keine früchte in guten wercken folgen / da sey kein rechtschaffener lebendiger / sondern ein geferbter todter Glaube / 1. Tim. 1. Jacobi 2. Denn ein wahrer Glaube ergreifft auff einer seite im Wort vnnd Sacramenten Christum / vnd Gottes gnade in Christo / Auff der ander seite ist er durch die liebe vnd andere gute werck thetig / Galat. 5. Es machet aber der Glaube gerecht vnd selig / nicht darumb vnd daher / das er durch gute werck thetig ist / sondern allein darumb vnd daher / weil er Christum ergreifft vnnd annimpt. Die proba aber / das es nicht ein geferbter todter Glaube sey / stehet in dem / wenn er durch gute werck thetig ist / Galat. 5. Soll derhalben erstlich gestrafft werden / das ettliche gedencken / vnd auch woll sagen dürffen / Wer gute wercke thut / der ist ein Papist / Die Euangelischen dürffen keiner gute werck / Item die da ohne vnderscheidt vnd notwendiger erklerung schre-

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        <p>Vnd weil nun auß vnd nach Gottes Wort gelehret muß werden / das vns Gott gerecht vnd selig       mache / nicht auß vnsern wercken / sondern auß gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben       / ohne zuthun der wercke / So werden ohne zweiffel jrer viel / solche lehre darzu mißbrauchen       wöllen / als solte vnnd dürffte man nun nichts guts thun / Derhalben muß diß fleissig / vnnd       woll verwahret werden / durch solche erklerung / das ein rechtschaffener Glaube / als ein guter       Baum / nicht ohne gute früchte sey / viel weniger böse früchte bringe / Matth. 7. 2. Pet. 1.       Vnd da keine früchte in guten wercken folgen / da sey kein rechtschaffener lebendiger / sondern       ein geferbter todter Glaube / 1. Tim. 1. Jacobi 2. Denn ein wahrer Glaube ergreifft auff einer       seite im Wort vnnd Sacramenten Christum / vnd Gottes gnade in Christo / Auff der ander seite       ist er durch die liebe vnd andere gute werck thetig / Galat. 5. Es machet aber der Glaube       gerecht vnd selig / nicht darumb vnd daher / das er durch gute werck thetig ist / sondern       allein darumb vnd daher / weil er Christum ergreifft vnnd annimpt. Die proba aber / das es       nicht ein geferbter todter Glaube sey / stehet in dem / wenn er durch gute werck thetig ist /       Galat. 5. Soll derhalben erstlich gestrafft werden / das ettliche gedencken / vnd auch woll       sagen dürffen / Wer gute wercke thut / der ist ein Papist / Die Euangelischen dürffen keiner       gute werck / Item die da ohne vnderscheidt vnd notwendiger erklerung schre-
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[0076] so sey es ein rechter wahrer Gottesdienst / welcher jhm / vmb Christus willen / angenehm vnd gefellig ist / Ephes. 6. Philipp. 3. 1. Petri 2. Vnd weil nun auß vnd nach Gottes Wort gelehret muß werden / das vns Gott gerecht vnd selig mache / nicht auß vnsern wercken / sondern auß gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / ohne zuthun der wercke / So werden ohne zweiffel jrer viel / solche lehre darzu mißbrauchen wöllen / als solte vnnd dürffte man nun nichts guts thun / Derhalben muß diß fleissig / vnnd woll verwahret werden / durch solche erklerung / das ein rechtschaffener Glaube / als ein guter Baum / nicht ohne gute früchte sey / viel weniger böse früchte bringe / Matth. 7. 2. Pet. 1. Vnd da keine früchte in guten wercken folgen / da sey kein rechtschaffener lebendiger / sondern ein geferbter todter Glaube / 1. Tim. 1. Jacobi 2. Denn ein wahrer Glaube ergreifft auff einer seite im Wort vnnd Sacramenten Christum / vnd Gottes gnade in Christo / Auff der ander seite ist er durch die liebe vnd andere gute werck thetig / Galat. 5. Es machet aber der Glaube gerecht vnd selig / nicht darumb vnd daher / das er durch gute werck thetig ist / sondern allein darumb vnd daher / weil er Christum ergreifft vnnd annimpt. Die proba aber / das es nicht ein geferbter todter Glaube sey / stehet in dem / wenn er durch gute werck thetig ist / Galat. 5. Soll derhalben erstlich gestrafft werden / das ettliche gedencken / vnd auch woll sagen dürffen / Wer gute wercke thut / der ist ein Papist / Die Euangelischen dürffen keiner gute werck / Item die da ohne vnderscheidt vnd notwendiger erklerung schre-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/76>, abgerufen am 24.11.2024.