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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vnd testimonia nemen sollen.

Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werden / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.

ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vñ testimonia nemen sollen.

Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werdẽ / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.

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[0067] ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vñ testimonia nemen sollen. Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werdẽ / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/67>, abgerufen am 25.11.2024.