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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn

nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn

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[0058] nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/58>, abgerufen am 22.11.2024.