Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnsere Prelaten sollen mit allem ernst vnd vleiß darob vnd an sein / das gemeinlich alles Closter Gesindt / sich zu der Explication vnd Examination des Catechismi befleisse / vnd gefehrlichen ohne ehehaffte vrsachen daruon nicht absentiere / Auch in diesem fall / die vngehorsame / nach gelegenheit vnd gestalt der sachen / bey straff darzu anhalten / vnd zwingen.

Die Vesper sol gehalten werden an den Sonn vnnd Feyrtagen / inmassen von den Feyrabenden verordnet.

Damit werden sie / sampt dem lesen vber Tisch / one die andern Lectiones Theologicas / in der Schul auff die Sechs vbungen inn der Kirchen vnnd Sacris / damit sie deren wol gewohnen / haben.

Vnd damit die Morgen vnnd Abend Preces / auch Lectiones / in der Kirchen dest ördentlicher verricht / so sol zu einem jeden / nemlich einer zu den Precibus / vnnd ein sonderer zu den Lectionibus der Kirchen Hebdomodarius von den Closter Praeceptoribus deputiert / vnd vnder den Jungen per ordinem abgewechsselt werden.

Es sol auch Jerlichen die Communio Coenae Dominicae / so offt Communicanten vorhanden sind / in der Kirchen gehalten werden.

Auch allwegen am negsten Sontag daruor inn der Predigt das Closter Gesind vnnd Discipuli notwendiglich informiert / vnd darzu mit allem vleiß vermant.

Vnsere Prelaten sollen mit allem ernst vnd vleiß darob vnd an sein / das gemeinlich alles Closter Gesindt / sich zu der Explication vñ Examination des Catechismi befleisse / vnd gefehrlichen ohne ehehaffte vrsachen daruon nicht absentiere / Auch in diesem fall / die vngehorsame / nach gelegenheit vnd gestalt der sachen / bey straff darzu anhalten / vnd zwingen.

Die Vesper sol gehalten werden an den Sonn vnnd Feyrtagen / inmassen von den Feyrabenden verordnet.

Damit werden sie / sampt dem lesen vber Tisch / one die andern Lectiones Theologicas / in der Schul auff die Sechs vbungen inn der Kirchen vnnd Sacris / damit sie deren wol gewohnen / haben.

Vnd damit die Morgen vnnd Abend Preces / auch Lectiones / in der Kirchen dest ördentlicher verricht / so sol zu einem jeden / nemlich einer zu den Precibus / vnnd ein sonderer zu den Lectionibus der Kirchen Hebdomodarius von den Closter Praeceptoribus deputiert / vnd vnder den Jungen per ordinem abgewechsselt werden.

Es sol auch Jerlichen die Communio Coenae Dominicae / so offt Communicanten vorhanden sind / in der Kirchen gehalten werden.

Auch allwegen am negsten Sontag daruor inn der Predigt das Closter Gesind vnnd Discipuli notwendiglich informiert / vnd darzu mit allem vleiß vermant.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0524" n="376"/>
        <p>Vnsere Prelaten sollen mit allem ernst vnd vleiß darob vnd an sein / das gemeinlich alles Closter Gesindt / sich zu der Explication vn&#x0303; Examination des Catechismi befleisse / vnd gefehrlichen ohne ehehaffte vrsachen daruon nicht absentiere / Auch in diesem fall / die vngehorsame / nach gelegenheit vnd gestalt der sachen / bey straff darzu anhalten / vnd zwingen.</p>
        <p>Die Vesper sol gehalten werden an den Sonn vnnd Feyrtagen / inmassen von den Feyrabenden verordnet.</p>
        <p>Damit werden sie / sampt dem lesen vber Tisch / one die andern Lectiones Theologicas / in der Schul auff die Sechs vbungen inn der Kirchen vnnd Sacris / damit sie deren wol gewohnen / haben.</p>
        <p>Vnd damit die Morgen vnnd Abend Preces / auch Lectiones / in der Kirchen dest ördentlicher verricht / so sol zu einem jeden / nemlich einer zu den Precibus / vnnd ein sonderer zu den Lectionibus der Kirchen Hebdomodarius von den Closter Praeceptoribus deputiert / vnd vnder den Jungen per ordinem abgewechsselt werden.</p>
        <p>Es sol auch Jerlichen die Communio Coenae Dominicae / so offt Communicanten vorhanden sind / in der Kirchen gehalten werden.</p>
        <p>Auch allwegen am negsten Sontag daruor inn der Predigt das Closter Gesind vnnd Discipuli notwendiglich informiert / vnd darzu mit allem vleiß vermant.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[376/0524] Vnsere Prelaten sollen mit allem ernst vnd vleiß darob vnd an sein / das gemeinlich alles Closter Gesindt / sich zu der Explication vñ Examination des Catechismi befleisse / vnd gefehrlichen ohne ehehaffte vrsachen daruon nicht absentiere / Auch in diesem fall / die vngehorsame / nach gelegenheit vnd gestalt der sachen / bey straff darzu anhalten / vnd zwingen. Die Vesper sol gehalten werden an den Sonn vnnd Feyrtagen / inmassen von den Feyrabenden verordnet. Damit werden sie / sampt dem lesen vber Tisch / one die andern Lectiones Theologicas / in der Schul auff die Sechs vbungen inn der Kirchen vnnd Sacris / damit sie deren wol gewohnen / haben. Vnd damit die Morgen vnnd Abend Preces / auch Lectiones / in der Kirchen dest ördentlicher verricht / so sol zu einem jeden / nemlich einer zu den Precibus / vnnd ein sonderer zu den Lectionibus der Kirchen Hebdomodarius von den Closter Praeceptoribus deputiert / vnd vnder den Jungen per ordinem abgewechsselt werden. Es sol auch Jerlichen die Communio Coenae Dominicae / so offt Communicanten vorhanden sind / in der Kirchen gehalten werden. Auch allwegen am negsten Sontag daruor inn der Predigt das Closter Gesind vnnd Discipuli notwendiglich informiert / vnd darzu mit allem vleiß vermant.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/524
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/524>, abgerufen am 24.08.2024.