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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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den entfangen muß / nicht mit einem worte gedenckt / Sondern heist die arme gewissen in zweiffel bleiben / ob sie GOTtes gnade haben oder nicht. Item / de Contritione lehret er / das Rew vnd leidt solle so groß vnd gnugsam sein / als die Sünde ist / welches vnmöglich ist. Item / das man durch solch rewen / gnade vnd vergebung verdiene. Von der Beicht lehret er / das nötig sey / alle Sünde dem Priester in der beicht zuerzelen / vnd das keine Sünde vergeben könne werden / die dem Priester nicht erzelet vnnd offenbaret sey. Darnach lehret er de Satisfactione, das wir mit vnsern guten wercken / das wiederumb bezalen sollen / was wir mit den Sünden verwircket haben / vnd also für die Sünde gnug thun / vnd nimpt doch darzu solche wercke / die GOTt nicht geboten hat / als vnderscheid der speise / Walfarten / anruffung der Heiligen etc. Die Absolution hat der Bapst wol behalten / aber dieselbige schendlich vnd grewlich verfelschet / denn er setzet den grundt darauff / das Gott die Sünde vergebe in ansehung / vnd nach maß vnserer Rew vnd gnugthuung / vnd stehet in der Agenda offentlich diese Gotslesterliche forma absolutionis, Das verdienst vnsers HERRN IHESV CHRISTI / vnd der heiligen Jungfrawen Mariae / vnd aller Heiligen / die demuth deiner beicht / vnd alle gute wercke / so du gethan hast / vnd noch thun wirst / Auch alles / was du gelitten hast / vnd noch leiden wirst / vnd anderer leute gute wercke / so in der Christlichen kirchen geschehen / Auch der Ablas / so du gelöset hast / diß alles sey dir zur vergebung der Sünden / zur seligkeit leibs vnd der seelen / vnd zum ewigen leben etc.

Hie soll den leuten / auß GOTts worte fein gewei-

den entfangen muß / nicht mit einem worte gedenckt / Sondern heist die arme gewissen in zweiffel bleiben / ob sie GOTtes gnade haben oder nicht. Item / de Contritione lehret er / das Rew vnd leidt solle so groß vnd gnugsam sein / als die Sünde ist / welches vnmöglich ist. Item / das man durch solch rewen / gnade vnd vergebung verdiene. Von der Beicht lehret er / das nötig sey / alle Sünde dem Priester in der beicht zuerzelen / vnd das keine Sünde vergeben könne werden / die dem Priester nicht erzelet vnnd offenbaret sey. Darnach lehret er de Satisfactione, das wir mit vnsern guten wercken / das wiederumb bezalen sollen / was wir mit den Sünden verwircket haben / vnd also für die Sünde gnug thun / vnd nimpt doch darzu solche wercke / die GOTt nicht geboten hat / als vnderscheid der speise / Walfarten / anruffung der Heiligen etc. Die Absolution hat der Bapst wol behalten / aber dieselbige schendlich vnd grewlich verfelschet / denn er setzet den grundt darauff / das Gott die Sünde vergebe in ansehung / vnd nach maß vnserer Rew vnd gnugthuung / vnd stehet in der Agenda offentlich diese Gotslesterliche forma absolutionis, Das verdienst vnsers HERRN IHESV CHRISTI / vnd der heiligen Jungfrawen Mariae / vnd aller Heiligen / die demuth deiner beicht / vnd alle gute wercke / so du gethan hast / vnd noch thun wirst / Auch alles / was du gelitten hast / vnd noch leiden wirst / vnd anderer leute gute wercke / so in der Christlichen kirchen geschehen / Auch der Ablas / so du gelöset hast / diß alles sey dir zur vergebung der Sünden / zur seligkeit leibs vnd der seelen / vnd zum ewigen leben etc.

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[0041] den entfangen muß / nicht mit einem worte gedenckt / Sondern heist die arme gewissen in zweiffel bleiben / ob sie GOTtes gnade haben oder nicht. Item / de Contritione lehret er / das Rew vnd leidt solle so groß vnd gnugsam sein / als die Sünde ist / welches vnmöglich ist. Item / das man durch solch rewen / gnade vnd vergebung verdiene. Von der Beicht lehret er / das nötig sey / alle Sünde dem Priester in der beicht zuerzelen / vnd das keine Sünde vergeben könne werden / die dem Priester nicht erzelet vnnd offenbaret sey. Darnach lehret er de Satisfactione, das wir mit vnsern guten wercken / das wiederumb bezalen sollen / was wir mit den Sünden verwircket haben / vnd also für die Sünde gnug thun / vnd nimpt doch darzu solche wercke / die GOTt nicht geboten hat / als vnderscheid der speise / Walfarten / anruffung der Heiligen etc. Die Absolution hat der Bapst wol behalten / aber dieselbige schendlich vnd grewlich verfelschet / denn er setzet den grundt darauff / das Gott die Sünde vergebe in ansehung / vnd nach maß vnserer Rew vnd gnugthuung / vnd stehet in der Agenda offentlich diese Gotslesterliche forma absolutionis, Das verdienst vnsers HERRN IHESV CHRISTI / vnd der heiligen Jungfrawen Mariae / vnd aller Heiligen / die demuth deiner beicht / vnd alle gute wercke / so du gethan hast / vnd noch thun wirst / Auch alles / was du gelitten hast / vnd noch leiden wirst / vnd anderer leute gute wercke / so in der Christlichen kirchen geschehen / Auch der Ablas / so du gelöset hast / diß alles sey dir zur vergebung der Sünden / zur seligkeit leibs vnd der seelen / vnd zum ewigen leben etc. Hie soll den leuten / auß GOTts worte fein gewei-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/41>, abgerufen am 24.11.2024.