Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd nach dem die erklerung solcher Artickel / darinn man in Glaubens sachen zu dieser zeit streitig in der Augspürgischen Confession / vnd vnserer Theologen angeheffter Declaration kurtz vnd klar / nach anweisung des rechten wahren Catholischen verstandts / der Prophetischen vnnd Apostolischen schrifft / begriffen vnd verfasset seind / so erfordert die noturfft des Kirchen Ampts / das der Kirchendiener in solchen Articuln sein Lehr nach der erklerung vnd inhalt bemelter Confession getrewlich verrichte.

Dieweil auch dem Ampt vnd Vocation des Kirchen dieners gebüret / das er der Kirchen nicht allein mit reiner Göttlicher Lehre / sonder auch mit gutem Exempel vnnd vorbild diene / auch die Lehre / souiel an jm mit seinem ehrlichen wandel ziere / So erfordert abermals die notturfft / das ein jeglicher / so sich die Kirchen zu regieren vnderfahen / sein leben dieser gestalt / durch Gottes gnad an schicke / das nicht allein alle sein geschefft vnd handtierung / sonder auch sein rede / kleidung / vnd wandel / ja auch alle seine wort vnd werck / ein ehr vnd tugendt seien / damit nicht / was er mit einer handt erbawe / gleich wider mit der andern abreisse / vnd er nicht die Kirch / beid mit strefflichem laster vnd ergerlichem Exempel verderbe.

Er soll auch bedencken / das jme vor allen andern Menschen der Spruch Christi zugehöret / Math. 18. Welcher ergert dieser geringsten einen / die an mich gleuben / dem were es besser / das ein Mülenstein an seinen hals gehen-

Vnd nach dem die erklerung solcher Artickel / darinn man in Glaubens sachen zu dieser zeit streitig in der Augspürgischen Confession / vnd vnserer Theologen angeheffter Declaration kurtz vnd klar / nach anweisung des rechten wahren Catholischen verstandts / der Prophetischen vnnd Apostolischen schrifft / begriffen vnd verfasset seind / so erfordert die noturfft des Kirchen Ampts / das der Kirchendiener in solchen Articuln sein Lehr nach der erklerung vnd inhalt bemelter Confession getrewlich verrichte.

Dieweil auch dem Ampt vnd Vocation des Kirchen dieners gebüret / das er der Kirchen nicht allein mit reiner Göttlicher Lehre / sonder auch mit gutem Exempel vnnd vorbild diene / auch die Lehre / souiel an jm mit seinem ehrlichen wandel ziere / So erfordert abermals die notturfft / das ein jeglicher / so sich die Kirchen zu regieren vnderfahen / sein leben dieser gestalt / durch Gottes gnad an schicke / das nicht allein alle sein geschefft vnd handtierung / sonder auch sein rede / kleidung / vnd wandel / ja auch alle seine wort vnd werck / ein ehr vnd tugendt seien / damit nicht / was er mit einer handt erbawe / gleich wider mit der andern abreisse / vnd er nicht die Kirch / beid mit strefflichem laster vnd ergerlichem Exempel verderbe.

Er soll auch bedencken / das jme vor allen andern Menschen der Spruch Christi zugehöret / Math. 18. Welcher ergert dieser geringsten einen / die an mich gleuben / dem were es besser / das ein Mülenstein an seinen hals gehen-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0348" n="200"/>
        <p>Vnd nach dem die erklerung solcher Artickel / darinn man in Glaubens sachen zu dieser zeit streitig in der Augspürgischen Confession / vnd vnserer Theologen angeheffter Declaration kurtz vnd klar / nach anweisung des rechten wahren Catholischen verstandts / der Prophetischen vnnd Apostolischen schrifft / begriffen vnd verfasset seind / so erfordert die noturfft des Kirchen Ampts / das der Kirchendiener in solchen Articuln sein Lehr nach der erklerung vnd inhalt bemelter Confession getrewlich verrichte.</p>
        <p>Dieweil auch dem Ampt vnd Vocation des Kirchen dieners gebüret / das er der Kirchen nicht allein mit reiner Göttlicher Lehre / sonder auch mit gutem Exempel vnnd vorbild diene / auch die Lehre / souiel an jm mit seinem ehrlichen wandel ziere / So erfordert abermals die notturfft / das ein jeglicher / so sich die Kirchen zu regieren vnderfahen / sein leben dieser gestalt / durch Gottes gnad an schicke / das nicht allein alle sein geschefft vnd handtierung / sonder auch sein rede / kleidung / vnd wandel / ja auch alle seine wort vnd werck / ein ehr vnd tugendt seien / damit nicht / was er mit einer handt erbawe / gleich wider mit der andern abreisse / vnd er nicht die Kirch / beid mit strefflichem laster vnd ergerlichem Exempel verderbe.</p>
        <p>Er soll auch bedencken / das jme vor allen andern Menschen der Spruch Christi zugehöret / Math. 18. Welcher ergert dieser geringsten einen / die an mich gleuben / dem were es besser / das ein Mülenstein an seinen hals gehen-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[200/0348] Vnd nach dem die erklerung solcher Artickel / darinn man in Glaubens sachen zu dieser zeit streitig in der Augspürgischen Confession / vnd vnserer Theologen angeheffter Declaration kurtz vnd klar / nach anweisung des rechten wahren Catholischen verstandts / der Prophetischen vnnd Apostolischen schrifft / begriffen vnd verfasset seind / so erfordert die noturfft des Kirchen Ampts / das der Kirchendiener in solchen Articuln sein Lehr nach der erklerung vnd inhalt bemelter Confession getrewlich verrichte. Dieweil auch dem Ampt vnd Vocation des Kirchen dieners gebüret / das er der Kirchen nicht allein mit reiner Göttlicher Lehre / sonder auch mit gutem Exempel vnnd vorbild diene / auch die Lehre / souiel an jm mit seinem ehrlichen wandel ziere / So erfordert abermals die notturfft / das ein jeglicher / so sich die Kirchen zu regieren vnderfahen / sein leben dieser gestalt / durch Gottes gnad an schicke / das nicht allein alle sein geschefft vnd handtierung / sonder auch sein rede / kleidung / vnd wandel / ja auch alle seine wort vnd werck / ein ehr vnd tugendt seien / damit nicht / was er mit einer handt erbawe / gleich wider mit der andern abreisse / vnd er nicht die Kirch / beid mit strefflichem laster vnd ergerlichem Exempel verderbe. Er soll auch bedencken / das jme vor allen andern Menschen der Spruch Christi zugehöret / Math. 18. Welcher ergert dieser geringsten einen / die an mich gleuben / dem were es besser / das ein Mülenstein an seinen hals gehen-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/348
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/348>, abgerufen am 22.11.2024.