Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.denten selbigen Gezircks / vnd dem Amptman mit beuelch zugeschicket werden / jne der Kirchen / deren er vorstehen / vnd verordnet werden sol / zuuor in sein Superintendenten beysein / etliche öffentliche Predigen thun zulassen. So dann der Superintendens vermercket / das die Kirch desselben orts / ab dem fürgestelten Kirchendiener kein abschewen tregt / sonder jne im Kirchen Ampt wol leiden mag / sol er Superintendens / sampt dem Amptman / solches schrifftlich vnsere Kirchen Rethe berichten / damit was ferner hierin zuhandeln sein / von denselben vnsern Kirchen Rethen ördentlich verrichtet werde. Das also die Kirch jr Vocation auch ordentlich / haben vnnd behalten mög. Darauff vnd so baldt der Kirchen diener seine Testimonia von dem Superintendenten vnd Amptman vnserm Consistorio also zugestelt / vnnd von der Kirchen dahin er bedacht / bewilliget / sol er vngefehrlich auff volgende weiß vermanet werden. Das er anfangs mit höchstem vleiß bedencke / vnnd zu Hertzen fasse / mit was grosser sorge / mühe / vleiß vnd arbeit er das Regiment der Kirchen annehmen vnd verrichten sol. Dann die Kirch ist ein gesponß Christi / des Sohns Gottes / welche Christus so Hertzlich liebet / das er jr heil vnd ewiges Leben zuerlangen / vom Himel herab ge- denten selbigen Gezircks / vnd dem Amptman mit beuelch zugeschicket werden / jne der Kirchen / deren er vorstehen / vnd verordnet werden sol / zuuor in sein Superintendenten beysein / etliche öffentliche Predigen thun zulassen. So dann der Superintendens vermercket / das die Kirch desselben orts / ab dem fürgestelten Kirchendiener kein abschewen tregt / sonder jne im Kirchen Ampt wol leiden mag / sol er Superintendens / sampt dem Amptman / solches schrifftlich vnsere Kirchen Rethe berichten / damit was ferner hierin zuhandeln sein / von denselben vnsern Kirchen Rethen ördentlich verrichtet werde. Das also die Kirch jr Vocation auch ordentlich / haben vnnd behalten mög. Darauff vnd so baldt der Kirchen diener seine Testimonia von dem Superintendenten vnd Amptman vnserm Consistorio also zugestelt / vnnd von der Kirchen dahin er bedacht / bewilliget / sol er vngefehrlich auff volgende weiß vermanet werden. Das er anfangs mit höchstem vleiß bedencke / vnnd zu Hertzen fasse / mit was grosser sorge / mühe / vleiß vnd arbeit er das Regiment der Kirchen annehmen vnd verrichten sol. Dann die Kirch ist ein gesponß Christi / des Sohns Gottes / welche Christus so Hertzlich liebet / das er jr heil vnd ewiges Leben zuerlangen / vom Himel herab ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0346" n="198"/> denten selbigen Gezircks / vnd dem Amptman mit beuelch zugeschicket werden / jne der Kirchen / deren er vorstehen / vnd verordnet werden sol / zuuor in sein Superintendenten beysein / etliche öffentliche Predigen thun zulassen. So dann der Superintendens vermercket / das die Kirch desselben orts / ab dem fürgestelten Kirchendiener kein abschewen tregt / sonder jne im Kirchen Ampt wol leiden mag / sol er Superintendens / sampt dem Amptman / solches schrifftlich vnsere Kirchen Rethe berichten / damit was ferner hierin zuhandeln sein / von denselben vnsern Kirchen Rethen ördentlich verrichtet werde. Das also die Kirch jr Vocation auch ordentlich / haben vnnd behalten mög.</p> <p>Darauff vnd so baldt der Kirchen diener seine Testimonia von dem Superintendenten vnd Amptman vnserm Consistorio also zugestelt / vnnd von der Kirchen dahin er bedacht / bewilliget / sol er vngefehrlich auff volgende weiß vermanet werden.</p> <p>Das er anfangs mit höchstem vleiß bedencke / vnnd zu Hertzen fasse / mit was grosser sorge / mühe / vleiß vnd arbeit er das Regiment der Kirchen annehmen vnd verrichten sol.</p> <p>Dann die Kirch ist ein gesponß Christi / des Sohns Gottes / welche Christus so Hertzlich liebet / das er jr heil vnd ewiges Leben zuerlangen / vom Himel herab ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [198/0346]
denten selbigen Gezircks / vnd dem Amptman mit beuelch zugeschicket werden / jne der Kirchen / deren er vorstehen / vnd verordnet werden sol / zuuor in sein Superintendenten beysein / etliche öffentliche Predigen thun zulassen. So dann der Superintendens vermercket / das die Kirch desselben orts / ab dem fürgestelten Kirchendiener kein abschewen tregt / sonder jne im Kirchen Ampt wol leiden mag / sol er Superintendens / sampt dem Amptman / solches schrifftlich vnsere Kirchen Rethe berichten / damit was ferner hierin zuhandeln sein / von denselben vnsern Kirchen Rethen ördentlich verrichtet werde. Das also die Kirch jr Vocation auch ordentlich / haben vnnd behalten mög.
Darauff vnd so baldt der Kirchen diener seine Testimonia von dem Superintendenten vnd Amptman vnserm Consistorio also zugestelt / vnnd von der Kirchen dahin er bedacht / bewilliget / sol er vngefehrlich auff volgende weiß vermanet werden.
Das er anfangs mit höchstem vleiß bedencke / vnnd zu Hertzen fasse / mit was grosser sorge / mühe / vleiß vnd arbeit er das Regiment der Kirchen annehmen vnd verrichten sol.
Dann die Kirch ist ein gesponß Christi / des Sohns Gottes / welche Christus so Hertzlich liebet / das er jr heil vnd ewiges Leben zuerlangen / vom Himel herab ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |