Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben. Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vnd wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana. Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver- Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben. Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vñ wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana. Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0028"/> <p>Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben.</p> <p>Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. 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Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0028]
Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben.
Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vñ wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana.
Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/28>, abgerufen am 16.07.2024. |