Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Ex Daniel. 12. Viel die vnder der Erden ligen vnd schlaffen / werden auffwachen / etc. Ex Ecclesiastis cap. 7. Der tag des Todts ist besser etc. Ex Cap. 9. Der Mensch weiß seine zeit nicht etc. Ex Syracidis cap. 5. Verzeuch es nicht / dich zum HErrn zubekeren etc. Item cap. 17. So bekere dich zum HERrn / verlaß dein Sündlich leben etc. Ex Cap. 38. Wenn einer stirbt so beweine jn etc. Item ex Cap. 40. Es ist ein elend vnd jemerlich ding etc. Iohannis 5. Warlich warlich ich sage euch / Wer mein Wort höret / vnd gleubet dem / der mich gesandt hat / der hat das ewige leben. Item cap. eodem. Es kömpt die Stunde / in welcher / alle die in todten grebern sein / etc. Ex cap. 11. Ich bin die aufferstehung vnd das leben / etc. Ex Daniel. 12. Viel die vnder der Erden ligen vnd schlaffen / werden auffwachen / etc. Ex Ecclesiastis cap. 7. Der tag des Todts ist besser etc. Ex Cap. 9. Der Mensch weiß seine zeit nicht etc. Ex Syracidis cap. 5. Verzeuch es nicht / dich zum HErrn zubekeren etc. Item cap. 17. So bekere dich zum HERrn / verlaß dein Sündlich leben etc. Ex Cap. 38. Wenn einer stirbt so beweine jn etc. Item ex Cap. 40. Es ist ein elend vnd jemerlich ding etc. Iohannis 5. Warlich warlich ich sage euch / Wer mein Wort höret / vnd gleubet dem / der mich gesandt hat / der hat das ewige leben. Item cap. eodem. Es kömpt die Stunde / in welcher / alle die in todten grebern sein / etc. Ex cap. 11. Ich bin die aufferstehung vnd das leben / etc. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0267" n="123"/> </div> <div> <head>Ex Daniel. 12.<lb/></head> <p>Viel die vnder der Erden ligen vnd schlaffen / werden auffwachen / etc.</p> </div> <div> <head>Ex Ecclesiastis cap. 7.<lb/></head> <p>Der tag des Todts ist besser etc.</p> </div> <div> <head>Ex Cap. 9.<lb/></head> <p>Der Mensch weiß seine zeit nicht etc.</p> </div> <div> <head>Ex Syracidis cap. 5.<lb/></head> <p>Verzeuch es nicht / dich zum HErrn zubekeren etc.</p> </div> <div> <head>Item cap. 17.<lb/></head> <p>So bekere dich zum HERrn / verlaß dein Sündlich leben etc.</p> </div> <div> <head>Ex Cap. 38.<lb/></head> <p>Wenn einer stirbt so beweine jn etc.</p> </div> <div> <head>Item ex Cap. 40.<lb/></head> <p>Es ist ein elend vnd jemerlich ding etc.</p> </div> <div> <head>Iohannis 5.<lb/></head> <p>Warlich warlich ich sage euch / Wer mein Wort höret / vnd gleubet dem / der mich gesandt hat / der hat das ewige leben.</p> </div> <div> <head>Item cap. eodem.<lb/></head> <p>Es kömpt die Stunde / in welcher / alle die in todten grebern sein / etc.</p> </div> <div> <head>Ex cap. 11.<lb/></head> <p>Ich bin die aufferstehung vnd das leben / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [123/0267]
Ex Daniel. 12.
Viel die vnder der Erden ligen vnd schlaffen / werden auffwachen / etc.
Ex Ecclesiastis cap. 7.
Der tag des Todts ist besser etc.
Ex Cap. 9.
Der Mensch weiß seine zeit nicht etc.
Ex Syracidis cap. 5.
Verzeuch es nicht / dich zum HErrn zubekeren etc.
Item cap. 17.
So bekere dich zum HERrn / verlaß dein Sündlich leben etc.
Ex Cap. 38.
Wenn einer stirbt so beweine jn etc.
Item ex Cap. 40.
Es ist ein elend vnd jemerlich ding etc.
Iohannis 5.
Warlich warlich ich sage euch / Wer mein Wort höret / vnd gleubet dem / der mich gesandt hat / der hat das ewige leben.
Item cap. eodem.
Es kömpt die Stunde / in welcher / alle die in todten grebern sein / etc.
Ex cap. 11.
Ich bin die aufferstehung vnd das leben / etc.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/267>, abgerufen am 23.07.2024. |