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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Von Begrebnussen.

WEil die SEPVL TVRAE oder Begrebniß bey den Alten Vettern / vnd dem Volck Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / denn sie sein erinnerung / der künfftigen aufferstehung. Auch die Kirchöfe / oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen. Vnd wiewol es denen / so zur Kirchen gehen / allerley gute gedancken vnd erinnerung gibt / wenn das begrebnuß bey der Kirchen ist / jedoch ists an etlichen örten / aus vielen vrsachen / nutz vnd gut / das die Kirchöfe ausserhalb den Stetten sein / sonderlich da die Kirchöfe inn der Stadt keinen grossen platz haben. So ordnen wir / das die Kirchöfe in vnd vor den Stetten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / also / das kein Vihe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stetten / an einen gelegen orth / Kirchöfe / oder Gottes Acker zugerichtet werden.

Vnd weil in den Reformirten Kirchen eine löbliche gewonheit ist / das die Kindelein / so ohne die Tauffe hin sterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff /

Von Begrebnussen.

WEil die SEPVL TVRAE oder Begrebniß bey den Alten Vettern / vnd dem Volck Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / deñ sie sein erinnerung / der künfftigen aufferstehung. Auch die Kirchöfe / oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen. Vnd wiewol es denen / so zur Kirchen gehen / allerley gute gedancken vnd erinnerung gibt / wenn das begrebnuß bey der Kirchen ist / jedoch ists an etlichen örten / aus vielen vrsachen / nutz vnd gut / das die Kirchöfe ausserhalb den Stetten sein / sonderlich da die Kirchöfe inn der Stadt keinen grossen platz haben. So ordnen wir / das die Kirchöfe in vnd vor den Stetten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / also / das kein Vihe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stetten / an einen gelegen orth / Kirchöfe / oder Gottes Acker zugerichtet werden.

Vnd weil in den Reformirten Kirchen eine löbliche gewonheit ist / das die Kindelein / so ohne die Tauffe hin sterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff /

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[119/0263] Von Begrebnussen. WEil die SEPVL TVRAE oder Begrebniß bey den Alten Vettern / vnd dem Volck Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / deñ sie sein erinnerung / der künfftigen aufferstehung. Auch die Kirchöfe / oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen. Vnd wiewol es denen / so zur Kirchen gehen / allerley gute gedancken vnd erinnerung gibt / wenn das begrebnuß bey der Kirchen ist / jedoch ists an etlichen örten / aus vielen vrsachen / nutz vnd gut / das die Kirchöfe ausserhalb den Stetten sein / sonderlich da die Kirchöfe inn der Stadt keinen grossen platz haben. So ordnen wir / das die Kirchöfe in vnd vor den Stetten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / also / das kein Vihe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stetten / an einen gelegen orth / Kirchöfe / oder Gottes Acker zugerichtet werden. Vnd weil in den Reformirten Kirchen eine löbliche gewonheit ist / das die Kindelein / so ohne die Tauffe hin sterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/263>, abgerufen am 23.11.2024.