Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Zum Dritten / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet / etc. Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden / vnd ewigen leben angenomen. Zum Vierdten / Soll auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / soll vnd muß im Hause getaufft werden / Nemlich / da man in der eil nicht einen Prediger darzu haben kan / (welcher da es sich leiden wil darzu erfordert soll werden) das die Frawen / so da vorhanden sein / ein Person / drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind so getaufft werden soll / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnnd darnach Wasser nehmen / vnnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / Amen / Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden. Zum Dritten / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet / etc. Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden / vnd ewigen leben angenomen. Zum Vierdten / Soll auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / soll vnd muß im Hause getaufft werden / Nemlich / da man in der eil nicht einen Prediger darzu haben kan / (welcher da es sich leiden wil darzu erfordert soll werden) das die Frawen / so da vorhanden sein / ein Person / drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind so getaufft werden soll / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnnd darnach Wasser nehmen / vnnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / Amen / Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0216" n="72"/> <p>Zum Dritten / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet / etc.</p> <p>Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden / vnd ewigen leben angenomen.</p> <p>Zum Vierdten / Soll auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / soll vnd muß im Hause getaufft werden / Nemlich / da man in der eil nicht einen Prediger darzu haben kan / (welcher da es sich leiden wil darzu erfordert soll werden) das die Frawen / so da vorhanden sein / ein Person / drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind so getaufft werden soll / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnnd darnach Wasser nehmen / vnnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / Amen / Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [72/0216]
Zum Dritten / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet / etc.
Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden / vnd ewigen leben angenomen.
Zum Vierdten / Soll auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / soll vnd muß im Hause getaufft werden / Nemlich / da man in der eil nicht einen Prediger darzu haben kan / (welcher da es sich leiden wil darzu erfordert soll werden) das die Frawen / so da vorhanden sein / ein Person / drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind so getaufft werden soll / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnnd darnach Wasser nehmen / vnnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / Amen / Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |