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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Darnach soll der Prediger / oder Diacon einer / wie sie sich dessen werden vergleichen / die Kinder in solcher Catechismi Lehre / nacheinander auff jeden Sontagen etliche fragen / vnd jme den außwendig sagen lassen. Item / die außlegung / welche die Kinder von wort zu wort / aus dem kleinen Catechismo D. Martini Lutheri / sollen lernen / vnd auffsagen.

Deßgleichen neme er ein ander mahl / ein ander stück des Catechismi vor sich / biß zu ende. Vnd wenn der Cachismus ein mahl geendiget / so soll er widerumb angefangen / vnd für vnd für also getrieben werden.

Da aber die Prediger / anderer arbeit halben / nicht zeit hetten / den Catechismum auff den Sontag zupredigen / so sol es auff einen Werckeltag geschehen / Aber da es auffm Sontag geschicht / soll man nach der Kinder predigt / oder sonst zu zweyen Vhren zur Vesper leuten / vnd die Schüler einen oder zwen Lateinische Psalm singen / wie solche im Psalter ördentlich nacheinander gesetzt sind / Darnach die Lection / Zehen Gebott / den Glauben / vnd Vater vnser etc. Deudsch.

Darnach singet man den Himnum de Tempore / zu zeiten Deudsch / zu zeiten Lateinisch.

Darnach thut man eine predigt / von der Sontags

Darnach soll der Prediger / oder Diacon einer / wie sie sich dessen werden vergleichen / die Kinder in solcher Catechismi Lehre / nacheinander auff jeden Sontagen etliche fragen / vnd jme den außwendig sagen lassen. Item / die außlegung / welche die Kinder von wort zu wort / aus dem kleinen Catechismo D. Martini Lutheri / sollen lernen / vnd auffsagen.

Deßgleichen neme er ein ander mahl / ein ander stück des Catechismi vor sich / biß zu ende. Vnd wenn der Cachismus ein mahl geendiget / so soll er widerumb angefangen / vnd für vnd für also getrieben werden.

Da aber die Prediger / anderer arbeit halben / nicht zeit hetten / den Catechismum auff den Sontag zupredigen / so sol es auff einen Werckeltag geschehen / Aber da es auffm Sontag geschicht / soll man nach der Kinder predigt / oder sonst zu zweyen Vhren zur Vesper leuten / vnd die Schüler einen oder zwen Lateinische Psalm singen / wie solche im Psalter ördentlich nacheinander gesetzt sind / Darnach die Lection / Zehen Gebott / den Glauben / vnd Vater vnser etc. Deudsch.

Darnach singet man den Himnum de Tempore / zu zeiten Deudsch / zu zeiten Lateinisch.

Darnach thut man eine predigt / von der Sontags

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[39/0183] Darnach soll der Prediger / oder Diacon einer / wie sie sich dessen werden vergleichen / die Kinder in solcher Catechismi Lehre / nacheinander auff jeden Sontagen etliche fragen / vnd jme den außwendig sagen lassen. Item / die außlegung / welche die Kinder von wort zu wort / aus dem kleinen Catechismo D. Martini Lutheri / sollen lernen / vnd auffsagen. Deßgleichen neme er ein ander mahl / ein ander stück des Catechismi vor sich / biß zu ende. Vnd wenn der Cachismus ein mahl geendiget / so soll er widerumb angefangen / vnd für vnd für also getrieben werden. Da aber die Prediger / anderer arbeit halben / nicht zeit hetten / den Catechismum auff den Sontag zupredigen / so sol es auff einen Werckeltag geschehen / Aber da es auffm Sontag geschicht / soll man nach der Kinder predigt / oder sonst zu zweyen Vhren zur Vesper leuten / vnd die Schüler einen oder zwen Lateinische Psalm singen / wie solche im Psalter ördentlich nacheinander gesetzt sind / Darnach die Lection / Zehen Gebott / den Glauben / vnd Vater vnser etc. Deudsch. Darnach singet man den Himnum de Tempore / zu zeiten Deudsch / zu zeiten Lateinisch. Darnach thut man eine predigt / von der Sontags

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/183>, abgerufen am 25.11.2024.