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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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stig nach der Gerechtigkeit sein / zu diesem Hochwirdigen Sacrament gehen / Das ist / Die sich vor Sünder bekennen / vnd jnen dieselbige lassen leid sein / vnd ein fürsatz haben / sich zubessern / vnd soniel müglich / nach dem willen GOTtes zuleben.

Darumb prüfe sich ein jeder Mensch selbs / vnd der sich also gesinnet befindet / der gehe kecklich herzu / denn er empfehet das Sacrament wirdiglich / vnd ob er gleich im Glauben noch schwach were / so wil doch GOTt damit gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht außleschen / noch das zerbrochen Rohr zerknirschen / Sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil / Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / HERr ich gleub / ich bitte aber / mehre mir den Glauben.

Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat / sich zubessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufahren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget.

Das nun wir die versamlet sein / das Abendtmal des HERrn zuhalten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd forder nach dem willen GOTtes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nechsten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wöllen wir GOtt den

stig nach der Gerechtigkeit sein / zu diesem Hochwirdigen Sacrament gehen / Das ist / Die sich vor Sünder bekennen / vnd jnen dieselbige lassen leid sein / vnd ein fürsatz haben / sich zubessern / vnd soniel müglich / nach dem willen GOTtes zuleben.

Darumb prüfe sich ein jeder Mensch selbs / vnd der sich also gesinnet befindet / der gehe kecklich herzu / denn er empfehet das Sacrament wirdiglich / vnd ob er gleich im Glauben noch schwach were / so wil doch GOTt damit gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht außleschen / noch das zerbrochen Rohr zerknirschen / Sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil / Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / HERr ich gleub / ich bitte aber / mehre mir den Glauben.

Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat / sich zubessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufahren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget.

Das nun wir die versamlet sein / das Abendtmal des HERrn zuhalten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd forder nach dem willen GOTtes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nechsten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wöllen wir GOtt den

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stig nach der Gerechtigkeit sein / zu diesem Hochwirdigen Sacrament gehen / Das       ist / Die sich vor Sünder bekennen / vnd jnen dieselbige lassen leid sein / vnd ein fürsatz       haben / sich zubessern / vnd soniel müglich / nach dem willen GOTtes zuleben.</p>
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[30/0174] stig nach der Gerechtigkeit sein / zu diesem Hochwirdigen Sacrament gehen / Das ist / Die sich vor Sünder bekennen / vnd jnen dieselbige lassen leid sein / vnd ein fürsatz haben / sich zubessern / vnd soniel müglich / nach dem willen GOTtes zuleben. Darumb prüfe sich ein jeder Mensch selbs / vnd der sich also gesinnet befindet / der gehe kecklich herzu / denn er empfehet das Sacrament wirdiglich / vnd ob er gleich im Glauben noch schwach were / so wil doch GOTt damit gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht außleschen / noch das zerbrochen Rohr zerknirschen / Sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil / Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / HERr ich gleub / ich bitte aber / mehre mir den Glauben. Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat / sich zubessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufahren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget. Das nun wir die versamlet sein / das Abendtmal des HERrn zuhalten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd forder nach dem willen GOTtes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nechsten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wöllen wir GOtt den

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/174>, abgerufen am 22.11.2024.