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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind.

Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14.

Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /

vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind.

Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14.

Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /

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[0132] vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind. Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14. Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/132>, abgerufen am 22.11.2024.