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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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nur allein Brodt vnd Wein / Es werde aber genennet Christi Leib vnd Blut / darumb / das es sey ein zeichen / dadurch entweder bedeutet / oder die krafft des abwesenden Leibs vnd Bluts Christi vns gereichet werde / Der Glaube aber müsse mit seinen gedancken sich vom Abendmal abwenden / vnd hinauff steigen vber alle Himel / vnd daselbs den Leib / vnd das Blut Christi / Geistlich geniessen. Das ist im grunde aller Sacramentschwermer entliche meinung / sie mögen sich schmücken vnd verdrehen / wie sie jmmer wöllen oder können.

Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber fromme Chri sten sollen erinnert werden / das sie mit den worten des Abendtmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testamentes des Sons Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnderscheidet / das jenige was im Abendtmal des HErrn / gereicht vnd entfangen wirdt / nemlich / das es sey der Leib Christi / der isset vnd trincket jm das Gerichte.

Nun ist dieser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey könten oder wolten bleiben / was der Mundt außredet / von welchem der Vater auß dem Himel rufft / Das ist mein lieber Son / den solt jr hören. Dann im Abendtmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die handt des dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfangen sollen / do Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom geistlichen essen vnd trincken allein verstanden werden.

nur allein Brodt vnd Wein / Es werde aber genennet Christi Leib vnd Blut / darumb / das es sey ein zeichen / dadurch entweder bedeutet / oder die krafft des abwesenden Leibs vnd Bluts Christi vns gereichet werde / Der Glaube aber müsse mit seinen gedancken sich vom Abendmal abwenden / vnd hinauff steigen vber alle Himel / vnd daselbs den Leib / vnd das Blut Christi / Geistlich geniessen. Das ist im grunde aller Sacramentschwermer entliche meinung / sie mögen sich schmücken vnd verdrehen / wie sie jmmer wöllen oder können.

Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber fromme Chri sten sollen erinnert werden / das sie mit den worten des Abendtmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testamentes des Sons Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnderscheidet / das jenige was im Abendtmal des HErrn / gereicht vnd entfangen wirdt / nemlich / das es sey der Leib Christi / der isset vnd trincket jm das Gerichte.

Nun ist dieser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey könten oder wolten bleiben / was der Mundt außredet / von welchem der Vater auß dem Himel rufft / Das ist mein lieber Son / den solt jr hören. Dann im Abendtmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die handt des dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfangẽ sollen / do Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom geistlichen essen vnd trincken allein verstanden werden.

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[0123] nur allein Brodt vnd Wein / Es werde aber genennet Christi Leib vnd Blut / darumb / das es sey ein zeichen / dadurch entweder bedeutet / oder die krafft des abwesenden Leibs vnd Bluts Christi vns gereichet werde / Der Glaube aber müsse mit seinen gedancken sich vom Abendmal abwenden / vnd hinauff steigen vber alle Himel / vnd daselbs den Leib / vnd das Blut Christi / Geistlich geniessen. Das ist im grunde aller Sacramentschwermer entliche meinung / sie mögen sich schmücken vnd verdrehen / wie sie jmmer wöllen oder können. Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber fromme Chri sten sollen erinnert werden / das sie mit den worten des Abendtmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testamentes des Sons Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnderscheidet / das jenige was im Abendtmal des HErrn / gereicht vnd entfangen wirdt / nemlich / das es sey der Leib Christi / der isset vnd trincket jm das Gerichte. Nun ist dieser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey könten oder wolten bleiben / was der Mundt außredet / von welchem der Vater auß dem Himel rufft / Das ist mein lieber Son / den solt jr hören. Dann im Abendtmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die handt des dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfangẽ sollen / do Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom geistlichen essen vnd trincken allein verstanden werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/123>, abgerufen am 23.11.2024.