Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.kleinerung des einigen opffers Christi / am Creutz geschehen / Denn wenn einerly opffer offt jteriret werden / das ist ein zeugniß / daß das vorige schwach vnd vnvolkommen sey / wie die Epistel zun Hebreern außdrucklich saget / capite 10. Zum Dritten / weil allein Christo zugehöret / das er selber das versönopffer verrichte / wie ers auch gethan hat / am Creutze / Heb. 7. 9. 10. so ists ein grosser grewel / dasselbige dem wercke des Meßpfaffen zuzuschreiben. Zum Vierdten / werden die leute durch die opffermeß von dem einigen opffer Christi am Creutz geschehen / abgeführet / vnd geweiset auff des Meßpfaffen werck / dadurch zuerlangen gnade vnd vergebung der Sünden. Zum Fünfften / weil ein versönopffer nicht kan geschehen ohne Blutuergiessen / leiden vnd todte / Hebr. 9. so thut der Meßpfaff nichts anders / denn das er / souiel an jm ist / den Herrn Christum auffs newe wieder creütziget. Diß alles sind schreckliche grosse grewel / vmb welcher willen die opffermeß billich vnnd nothwendig abgethan muß werden. Dagegen aber sollen auß Gottes Wort die leute berichtet werden / das nur ein einigs versönopffer für vnsere Sünde sey / durch welchs volnkommen erworben ist alles / was zur vergebung der Sünden / vnd vnser seligkeit gehöret / vnd von nöten ist / nemlich / das Christus einmal am Creutz verrichtet hat / welches krafft jmmer vnd in ewigkeit kleinerung des einigen opffers Christi / am Creutz geschehen / Denn wenn einerly opffer offt jteriret werden / das ist ein zeugniß / daß das vorige schwach vnd vnvolkommen sey / wie die Epistel zun Hebreern außdrucklich saget / capite 10. Zum Dritten / weil allein Christo zugehöret / das er selber das versönopffer verrichte / wie ers auch gethan hat / am Creutze / Heb. 7. 9. 10. so ists ein grosser grewel / dasselbige dem wercke des Meßpfaffen zuzuschreiben. Zum Vierdten / werden die leute durch die opffermeß von dem einigen opffer Christi am Creutz geschehen / abgeführet / vnd geweiset auff des Meßpfaffen werck / dadurch zuerlangen gnade vnd vergebung der Sünden. Zum Fünfften / weil ein versönopffer nicht kan geschehen ohne Blutuergiessen / leiden vnd todte / Hebr. 9. so thut der Meßpfaff nichts anders / denn das er / souiel an jm ist / den Herrn Christum auffs newe wieder creütziget. Diß alles sind schreckliche grosse grewel / vmb welcher willen die opffermeß billich vnnd nothwendig abgethan muß werden. Dagegen aber sollen auß Gottes Wort die leute berichtet werden / das nur ein einigs versönopffer für vnsere Sünde sey / durch welchs volnkommen erworben ist alles / was zur vergebung der Sünden / vnd vnser seligkeit gehöret / vnd von nöten ist / nemlich / das Christus einmal am Creutz verrichtet hat / welches krafft jmmer vnd in ewigkeit <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0114"/> kleinerung des einigen opffers Christi / am Creutz geschehen / Denn wenn einerly opffer offt jteriret werden / das ist ein zeugniß / daß das vorige schwach vnd vnvolkommen sey / wie die Epistel zun Hebreern außdrucklich saget / capite 10.</p> <p>Zum Dritten / weil allein Christo zugehöret / das er selber das versönopffer verrichte / wie ers auch gethan hat / am Creutze / Heb. 7. 9. 10. so ists ein grosser grewel / dasselbige dem wercke des Meßpfaffen zuzuschreiben.</p> <p>Zum Vierdten / werden die leute durch die opffermeß von dem einigen opffer Christi am Creutz geschehen / abgeführet / vnd geweiset auff des Meßpfaffen werck / dadurch zuerlangen gnade vnd vergebung der Sünden.</p> <p>Zum Fünfften / weil ein versönopffer nicht kan geschehen ohne Blutuergiessen / leiden vnd todte / Hebr. 9. so thut der Meßpfaff nichts anders / denn das er / souiel an jm ist / den Herrn Christum auffs newe wieder creütziget. Diß alles sind schreckliche grosse grewel / vmb welcher willen die opffermeß billich vnnd nothwendig abgethan muß werden.</p> <p>Dagegen aber sollen auß Gottes Wort die leute berichtet werden / das nur ein einigs versönopffer für vnsere Sünde sey / durch welchs volnkommen erworben ist alles / was zur vergebung der Sünden / vnd vnser seligkeit gehöret / vnd von nöten ist / nemlich / das Christus einmal am Creutz verrichtet hat / welches krafft jmmer vnd in ewigkeit </p> </div> </body> </text> </TEI> [0114]
kleinerung des einigen opffers Christi / am Creutz geschehen / Denn wenn einerly opffer offt jteriret werden / das ist ein zeugniß / daß das vorige schwach vnd vnvolkommen sey / wie die Epistel zun Hebreern außdrucklich saget / capite 10.
Zum Dritten / weil allein Christo zugehöret / das er selber das versönopffer verrichte / wie ers auch gethan hat / am Creutze / Heb. 7. 9. 10. so ists ein grosser grewel / dasselbige dem wercke des Meßpfaffen zuzuschreiben.
Zum Vierdten / werden die leute durch die opffermeß von dem einigen opffer Christi am Creutz geschehen / abgeführet / vnd geweiset auff des Meßpfaffen werck / dadurch zuerlangen gnade vnd vergebung der Sünden.
Zum Fünfften / weil ein versönopffer nicht kan geschehen ohne Blutuergiessen / leiden vnd todte / Hebr. 9. so thut der Meßpfaff nichts anders / denn das er / souiel an jm ist / den Herrn Christum auffs newe wieder creütziget. Diß alles sind schreckliche grosse grewel / vmb welcher willen die opffermeß billich vnnd nothwendig abgethan muß werden.
Dagegen aber sollen auß Gottes Wort die leute berichtet werden / das nur ein einigs versönopffer für vnsere Sünde sey / durch welchs volnkommen erworben ist alles / was zur vergebung der Sünden / vnd vnser seligkeit gehöret / vnd von nöten ist / nemlich / das Christus einmal am Creutz verrichtet hat / welches krafft jmmer vnd in ewigkeit
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/114>, abgerufen am 16.02.2025. |