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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Es soll der Ordinandus auf einen Sonntag nach gehaltener Predigt / oder in der Wochen nach denen Betstunden oder Predigten (zu dem Ende die Gemeinde vermahnet werden soll / zu Verrichtung eines andächtigen Gebets bey der Ordination zusammen zu bleiben) wenn der Superintendens nebst allen in loco ordinationis verhandenen / und da deren etwa etzliche kranck oder abwesend / einigen aus der Nachbarschafft darzu gefoderten Kirchen-Dienern / und auffs allerwenigste ohn den Superintendenten noch zween Prediger sich für den Altar mitten in der Kirchen für dem Chor gestellet / alsdenn mit einem ehrbahren Prediger- oder Kirchen-Habit für gedachtem Altar nieder knien; Und von der gantzen Gemeine gesungen werden:

Komm heiliger Geist HErre GOtt etc.

Nach dessen Endigung soll der Superintendens eine kurtze Erinnerung vom Predig-Amte thun / dem Ordinando ins Gewissen reden / und die gantze umstehende Gemeinde zu einem andächtigen gläubigen Gebet vermachnen / und darauf folgendes fein langsam und deutlich lesen.

Höret anfänglich das Nort GOttes über die Einsetzung des Predig-Amts: So schreibet der heilige Evangelist Johannes in seinem Evangelio am 20. Capitel:

DEr HERR JESUS sprach zu seinen Jüngern: Friede sey mit euch / gleich wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als Er das sagete / bließ Er sie an / und sprach zu ihnen: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sind sie erlassen / und welchen ihr sie behaltet / denen sind sie behalten.

Bey dem Matthaeo am 16. Capitel:

ICh wil dir des Himmelreichs Schlüssel geben / alles was was ihr auf Erden binden werdet / soll auch im

Es soll der Ordinandus auf einen Sonntag nach gehaltener Predigt / oder in der Wochen nach denen Betstunden oder Predigten (zu dem Ende die Gemeinde vermahnet werden soll / zu Verrichtung eines andächtigen Gebets bey der Ordination zusammen zu bleiben) wenn der Superintendens nebst allen in loco ordinationis verhandenen / und da deren etwa etzliche kranck oder abwesend / einigen aus der Nachbarschafft darzu gefoderten Kirchen-Dienern / und auffs allerwenigste ohn den Superintendenten noch zween Prediger sich für den Altar mitten in der Kirchen für dem Chor gestellet / alsdenn mit einem ehrbahren Prediger- oder Kirchen-Habit für gedachtem Altar nieder knien; Und von der gantzen Gemeine gesungen werden:

Komm heiliger Geist HErre GOtt etc.

Nach dessen Endigung soll der Superintendens eine kurtze Erinnerung vom Predig-Amte thun / dem Ordinando ins Gewissen reden / und die gantze umstehende Gemeinde zu einem andächtigen gläubigen Gebet vermachnen / und darauf folgendes fein langsam und deutlich lesen.

Höret anfänglich das Nort GOttes über die Einsetzung des Predig-Amts: So schreibet der heilige Evangelist Johannes in seinem Evangelio am 20. Capitel:

DEr HERR JESUS sprach zu seinen Jüngern: Friede sey mit euch / gleich wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als Er das sagete / bließ Er sie an / und sprach zu ihnen: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sind sie erlassen / und welchen ihr sie behaltet / denen sind sie behalten.

Bey dem Matthaeo am 16. Capitel:

ICh wil dir des Himmelreichs Schlüssel geben / alles was was ihr auf Erden binden werdet / soll auch im

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[89/0093] Es soll der Ordinandus auf einen Sonntag nach gehaltener Predigt / oder in der Wochen nach denen Betstunden oder Predigten (zu dem Ende die Gemeinde vermahnet werden soll / zu Verrichtung eines andächtigen Gebets bey der Ordination zusammen zu bleiben) wenn der Superintendens nebst allen in loco ordinationis verhandenen / und da deren etwa etzliche kranck oder abwesend / einigen aus der Nachbarschafft darzu gefoderten Kirchen-Dienern / und auffs allerwenigste ohn den Superintendenten noch zween Prediger sich für den Altar mitten in der Kirchen für dem Chor gestellet / alsdenn mit einem ehrbahren Prediger- oder Kirchen-Habit für gedachtem Altar nieder knien; Und von der gantzen Gemeine gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt etc. Nach dessen Endigung soll der Superintendens eine kurtze Erinnerung vom Predig-Amte thun / dem Ordinando ins Gewissen reden / und die gantze umstehende Gemeinde zu einem andächtigen gläubigen Gebet vermachnen / und darauf folgendes fein langsam und deutlich lesen. Höret anfänglich das Nort GOttes über die Einsetzung des Predig-Amts: So schreibet der heilige Evangelist Johannes in seinem Evangelio am 20. Capitel: DEr HERR JESUS sprach zu seinen Jüngern: Friede sey mit euch / gleich wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als Er das sagete / bließ Er sie an / und sprach zu ihnen: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sind sie erlassen / und welchen ihr sie behaltet / denen sind sie behalten. Bey dem Matthaeo am 16. Capitel: ICh wil dir des Himmelreichs Schlüssel geben / alles was was ihr auf Erden binden werdet / soll auch im

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/93>, abgerufen am 25.04.2024.