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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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fein ehrlich mit reinen Tüchern und mit Brodt und Wein zu der Communion bereitet werden / darauf soll der Pastor eine kurtze Vermahnung an die Umstehende zu einem ernsten / andächtigen Gebet / vor den Krancken thun / etwa folgender oder dergleichen Form:

Lieben Freunde / demnach wir befinden / daß unser lieber Bruder (oder liebe Schwester) in CHristo mit Schwachheit beladen / und wir ihm (ihr) in dem allen nicht besser dienen können / denn mit unserm Christlichen Gebet / so wil ich euch alle sämtlich vermahnet haben / ihr wollet euer Gebet zusammen thun / und mit diesem euren krancken N. N. GOtt anruffen und bitten / GOtt wolle ihm (ihr) in seiner (ihrer) Kranckheit zu Hülffe kommen / in Glauben stärcken / in rechter Anruffung GOttes und Christlicher Gedult erhalten / und in dieser seiner (ihrer) Kranckheit verleihen / was ihm (ihr) nütz und gut ist an Leib und Seele / hie zeitlich und hernachmahls ewiglich / sonderlich daß ihm (ihr) GOtt Gnade verleihen wolle / daß er das heilige Sacrament würdiglich empfangen möge / zu Stärckung seines schwachen Glaubens / zu Trost seines betrübten Gewissens und also mit uns beten auf GOttes Befehl / und seine gnädige Zusage / von Grund des Hertzens ein andächtiges Vater Unser etc.

Man mag in solcher Vermahnung nehmen das Exordium a dicto Christi Matth. 18. Ich sage euch / so zween unter euch eins werden auf Erden / warum es sey das sie bitten wollen / das soll ihnen von meinem Vater im Himmel wiederfahren / denn wo zween oder drey versammlet seyn in meinem Nahmen / da bin ich mitten unter ihnen / und also dirigiret werden: ad orationem

fein ehrlich mit reinen Tüchern und mit Brodt und Wein zu der Communion bereitet werden / darauf soll der Pastor eine kurtze Vermahnung an die Umstehende zu einem ernsten / andächtigen Gebet / vor den Krancken thun / etwa folgender oder dergleichen Form:

Lieben Freunde / demnach wir befinden / daß unser lieber Bruder (oder liebe Schwester) in CHristo mit Schwachheit beladen / und wir ihm (ihr) in dem allen nicht besser dienen können / denn mit unserm Christlichen Gebet / so wil ich euch alle sämtlich vermahnet haben / ihr wollet euer Gebet zusammen thun / und mit diesem euren krancken N. N. GOtt anruffen und bitten / GOtt wolle ihm (ihr) in seiner (ihrer) Kranckheit zu Hülffe kommen / in Glauben stärcken / in rechter Anruffung GOttes und Christlicher Gedult erhalten / und in dieser seiner (ihrer) Kranckheit verleihen / was ihm (ihr) nütz und gut ist an Leib und Seele / hie zeitlich und hernachmahls ewiglich / sonderlich daß ihm (ihr) GOtt Gnade verleihen wolle / daß er das heilige Sacrament würdiglich empfangen möge / zu Stärckung seines schwachen Glaubens / zu Trost seines betrübten Gewissens und also mit uns beten auf GOttes Befehl / und seine gnädige Zusage / von Grund des Hertzens ein andächtiges Vater Unser etc.

Man mag in solcher Vermahnung nehmen das Exordium à dicto Christi Matth. 18. Ich sage euch / so zween unter euch eins werden auf Erden / warum es sey das sie bitten wollen / das soll ihnen von meinem Vater im Himmel wiederfahren / denn wo zween oder drey versammlet seyn in meinem Nahmen / da bin ich mitten unter ihnen / und also dirigiret werden: ad orationem

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        <p>Lieben Freunde / demnach wir befinden / daß unser lieber Bruder (oder liebe Schwester) in       CHristo mit Schwachheit beladen / und wir ihm (ihr) in dem allen nicht besser dienen können /       denn mit unserm Christlichen Gebet / so wil ich euch alle sämtlich vermahnet haben / ihr wollet       euer Gebet zusammen thun / und mit diesem euren krancken N. N. GOtt anruffen und bitten / GOtt       wolle ihm (ihr) in seiner (ihrer) Kranckheit zu Hülffe kommen / in Glauben stärcken / in       rechter Anruffung GOttes und Christlicher Gedult erhalten / und in dieser seiner (ihrer)       Kranckheit verleihen / was ihm (ihr) nütz und gut ist an Leib und Seele / hie zeitlich und       hernachmahls ewiglich / sonderlich daß ihm (ihr) GOtt Gnade verleihen wolle / daß er das       heilige Sacrament würdiglich empfangen möge / zu Stärckung seines schwachen Glaubens / zu Trost       seines betrübten Gewissens und also mit uns beten auf GOttes Befehl / und seine gnädige Zusage       / von Grund des Hertzens ein andächtiges Vater Unser etc.</p>
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[64/0068] fein ehrlich mit reinen Tüchern und mit Brodt und Wein zu der Communion bereitet werden / darauf soll der Pastor eine kurtze Vermahnung an die Umstehende zu einem ernsten / andächtigen Gebet / vor den Krancken thun / etwa folgender oder dergleichen Form: Lieben Freunde / demnach wir befinden / daß unser lieber Bruder (oder liebe Schwester) in CHristo mit Schwachheit beladen / und wir ihm (ihr) in dem allen nicht besser dienen können / denn mit unserm Christlichen Gebet / so wil ich euch alle sämtlich vermahnet haben / ihr wollet euer Gebet zusammen thun / und mit diesem euren krancken N. N. GOtt anruffen und bitten / GOtt wolle ihm (ihr) in seiner (ihrer) Kranckheit zu Hülffe kommen / in Glauben stärcken / in rechter Anruffung GOttes und Christlicher Gedult erhalten / und in dieser seiner (ihrer) Kranckheit verleihen / was ihm (ihr) nütz und gut ist an Leib und Seele / hie zeitlich und hernachmahls ewiglich / sonderlich daß ihm (ihr) GOtt Gnade verleihen wolle / daß er das heilige Sacrament würdiglich empfangen möge / zu Stärckung seines schwachen Glaubens / zu Trost seines betrübten Gewissens und also mit uns beten auf GOttes Befehl / und seine gnädige Zusage / von Grund des Hertzens ein andächtiges Vater Unser etc. Man mag in solcher Vermahnung nehmen das Exordium à dicto Christi Matth. 18. Ich sage euch / so zween unter euch eins werden auf Erden / warum es sey das sie bitten wollen / das soll ihnen von meinem Vater im Himmel wiederfahren / denn wo zween oder drey versammlet seyn in meinem Nahmen / da bin ich mitten unter ihnen / und also dirigiret werden: ad orationem

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/68>, abgerufen am 19.04.2024.