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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Antwort: Ja.
Wiltu getauffet seyn?
Antwort: Ja.
Da nehme er das Kind / tauffe es / und spreche:

Und ich tauffe dich im Nahmen des Vaters / des Sohnes und des heiligen Geistes / Amen.

Der Prediger behält das Kind über die Tauffe und spricht:

Der allmächtige GOtt und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich anderweit gebohren hat durch das Wasser und den heiligen Geist / und hat dir alle deine Sünde vergeben / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen.

Friede sey mit dir! Amen.
Nach geendigter Tauff sol der Priester die Gevattern anreden wie folget:

Die Gevattern werden nun diesem Kinde oder wem es sonst zu wissen nöhtig ist / können Zeugniß geben / daß es nach dem Befehl des HErrn JEsu Christi recht getauffet sey / und durch ihren Mund vor GOTT dem HErrn und allen seinen H. Engeln angelobet habe / daß es mit dem Satan und allen seinen Wercken und Wesen nichts zu schaffen haben / hingegen an GOTT Vater / Sohn und H. Geist glauben wolle. Sie werden auch vor dieses getauffte Kind fleißig beten / und so viel an ihnen ist / Sorge tragen / daß es in der Erkändtniß GOttes und seines Willens und also in der reinen Lehren auferzogen werde / seinen Catechismum lerne / zu Kirchen und Schulen gehalten / und seines Tauff-Bundes fleißig erinnert werde. Sie werden dieses gern vollbringen / und es hier vor GOttes Augen zu sagen.

Antwort: Ja.
Antwort: Ja.
Wiltu getauffet seyn?
Antwort: Ja.
Da nehme er das Kind / tauffe es / und spreche:

Und ich tauffe dich im Nahmen des Vaters / des Sohnes und des heiligen Geistes / Amen.

Der Prediger behält das Kind über die Tauffe und spricht:

Der allmächtige GOtt und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich anderweit gebohren hat durch das Wasser und den heiligen Geist / und hat dir alle deine Sünde vergeben / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen.

Friede sey mit dir! Amen.
Nach geendigter Tauff sol der Priester die Gevattern anreden wie folget:

Die Gevattern werden nun diesem Kinde oder wem es sonst zu wissen nöhtig ist / können Zeugniß geben / daß es nach dem Befehl des HErrn JEsu Christi recht getauffet sey / und durch ihren Mund vor GOTT dem HErrn und allen seinen H. Engeln angelobet habe / daß es mit dem Satan und allen seinen Wercken und Wesen nichts zu schaffen haben / hingegen an GOTT Vater / Sohn und H. Geist glauben wolle. Sie werden auch vor dieses getauffte Kind fleißig beten / und so viel an ihnen ist / Sorge tragen / daß es in der Erkändtniß GOttes und seines Willens und also in der reinen Lehren auferzogen werde / seinen Catechismum lerne / zu Kirchen und Schulen gehalten / und seines Tauff-Bundes fleißig erinnert werde. Sie werden dieses gern vollbringen / und es hier vor GOttes Augen zu sagen.

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[46/0050] Antwort: Ja. Wiltu getauffet seyn? Antwort: Ja. Da nehme er das Kind / tauffe es / und spreche: Und ich tauffe dich im Nahmen des Vaters / des Sohnes und des heiligen Geistes / Amen. Der Prediger behält das Kind über die Tauffe und spricht: Der allmächtige GOtt und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich anderweit gebohren hat durch das Wasser und den heiligen Geist / und hat dir alle deine Sünde vergeben / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen. Friede sey mit dir! Amen. Nach geendigter Tauff sol der Priester die Gevattern anreden wie folget: Die Gevattern werden nun diesem Kinde oder wem es sonst zu wissen nöhtig ist / können Zeugniß geben / daß es nach dem Befehl des HErrn JEsu Christi recht getauffet sey / und durch ihren Mund vor GOTT dem HErrn und allen seinen H. Engeln angelobet habe / daß es mit dem Satan und allen seinen Wercken und Wesen nichts zu schaffen haben / hingegen an GOTT Vater / Sohn und H. Geist glauben wolle. Sie werden auch vor dieses getauffte Kind fleißig beten / und so viel an ihnen ist / Sorge tragen / daß es in der Erkändtniß GOttes und seines Willens und also in der reinen Lehren auferzogen werde / seinen Catechismum lerne / zu Kirchen und Schulen gehalten / und seines Tauff-Bundes fleißig erinnert werde. Sie werden dieses gern vollbringen / und es hier vor GOttes Augen zu sagen. Antwort: Ja.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/50>, abgerufen am 29.03.2024.