Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes. DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn. Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also: So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel. DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke. Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes. DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn. Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also: So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel. DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0105" n="101"/> </div> <div> <head>Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes.<lb/></head> <p>DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn.</p> <p>Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also:</p> </div> <div> <head>So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel.<lb/></head> <p>DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke.</p> </div> </body> </text> </TEI> [101/0105]
Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes.
DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn.
Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also:
So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel.
DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/105>, abgerufen am 17.07.2024. |