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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes.

DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn.

Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also:

So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel.

DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke.

Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes.

DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn.

Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also:

So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel.

DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke.

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[101/0105] Höret das heilige Evangelium welches uns beschreibet der heilige Evangelist Johannes. DEr HERR saget zu seinen Jüngern: Wie mich mein Vater gesand hat / also sende ich euch / und als er solches gesagt hatte / bließ Er sie an und sprach: Nehmet hin den heiligen Geist / welchen ihr die Sünde erlasset / denen sollen sie erlassen seyn / und welchen ihr die Sünde behaltet / denen sollen sie behalten seyn. Der Superintendens mag auch nachfolgende Epistel nach Gelegenheit der Zeit und Kirchen / um mehr Erinnerung wegen fürlesen / nemlich also: So schreibet S. Paulus in der 1. Epistel an Timotheum am 3. Capitel. DAs ist je gewißlich wahr / so jemand ein Bischoffs-Amt begehret / der begehret ein köstlich Werck / Es soll aber ein Bischoff unsträfflich seyn / eines Weibes Mann / nüchtern / mäßig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinsäuffer / nicht beißig / nicht unehrliche Handthierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigenen hause wol fürstehe / der gehorsahme Kinder habe / mit aller Ehrbarkeit. (So aber jemand seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird Er die Gemeinde GOttes versorgen) nicht ein Neuling / auf daß er sich nicht aufblase / und dem Lästerer ins Urtheil falle / er muß auch ein gut Zeugniß haben von denen die draussen sind / auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Stricke.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/105>, abgerufen am 28.03.2024.