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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und / wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten; Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern beywohnen.

II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden.

III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert / langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die Predi-

I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und / wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten; Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern beywohnen.

II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden.

III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert / langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die Predi-

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[85/0085] I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und / wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten; Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern beywohnen. II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden. III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert / langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die Predi-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/85>, abgerufen am 21.11.2024.