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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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Kruge Bier holen lassen / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen weder bey noch nach verrichteter Arbeit deßfalls anstellen; denn / da dem zuwider etwas geschehen wird / soll solches in Rechnung nicht passiren / noch auf die Kirchen oder Gemein des Orts / sondern auf dieselben / so es verzehret / geschlagen werden / die auch solches zu bezahlen schuldig seyn sollen. Das meinen wir allerseits ernstlich / und geschicht daran Unser zuverläßiger Wille. Geben auf Unser Veste Wolffenbüttel den 6. Januar. 1593.

XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths.

VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Fügen hiemit zu wissen / Als Wir zu Unserm äusersten Mißfallen und sonderbahren Leydwesen Zeithero erfahren / wie wenig denen von Uns und Unseren Vorfahren an der Regierung gegen die Entheiligung des Sabbaths publicirten in dem heiligen Wort und Gebot GOttes gegründeten Edicten nachgelebet / und wie vielmehr darentgegen mit vorsetzlicher Verachtung des ordentlichen Gottesdienstes der Sabbath entheiliget / auch so gar mit liederlichen sündlichen Leben auf unzähliche weise bißher geschändet worden; Und Wir Uns dannenhero genöhtiget finden nicht nur solche heilsahme Verordnungen zu erneueren / sondern auch dieselbe durch schwere Hand zum effect bringen / und die vorsetzliche Ubertreter empfindlich bestraffen zu lassen;

Kruge Bier holen lassen / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen weder bey noch nach verrichteter Arbeit deßfalls anstellen; denn / da dem zuwider etwas geschehen wird / soll solches in Rechnung nicht passiren / noch auf die Kirchen oder Gemein des Orts / sondern auf dieselben / so es verzehret / geschlagen werden / die auch solches zu bezahlen schuldig seyn sollen. Das meinen wir allerseits ernstlich / und geschicht daran Unser zuverläßiger Wille. Geben auf Unser Veste Wolffenbüttel den 6. Januar. 1593.

XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths.

VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Fügen hiemit zu wissen / Als Wir zu Unserm äusersten Mißfallen und sonderbahren Leydwesen Zeithero erfahren / wie wenig denen von Uns und Unseren Vorfahren an der Regierung gegen die Entheiligung des Sabbaths publicirten in dem heiligen Wort und Gebot GOttes gegründeten Edicten nachgelebet / und wie vielmehr darentgegen mit vorsetzlicher Verachtung des ordentlichen Gottesdienstes der Sabbath entheiliget / auch so gar mit liederlichen sündlichen Leben auf unzähliche weise bißher geschändet worden; Und Wir Uns dannenhero genöhtiget finden nicht nur solche heilsahme Verordnungen zu erneueren / sondern auch dieselbe durch schwere Hand zum effect bringen / und die vorsetzliche Ubertreter empfindlich bestraffen zu lassen;

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[150/0141] Kruge Bier holen lassen / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen weder bey noch nach verrichteter Arbeit deßfalls anstellen; denn / da dem zuwider etwas geschehen wird / soll solches in Rechnung nicht passiren / noch auf die Kirchen oder Gemein des Orts / sondern auf dieselben / so es verzehret / geschlagen werden / die auch solches zu bezahlen schuldig seyn sollen. Das meinen wir allerseits ernstlich / und geschicht daran Unser zuverläßiger Wille. Geben auf Unser Veste Wolffenbüttel den 6. Januar. 1593. XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths. VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Fügen hiemit zu wissen / Als Wir zu Unserm äusersten Mißfallen und sonderbahren Leydwesen Zeithero erfahren / wie wenig denen von Uns und Unseren Vorfahren an der Regierung gegen die Entheiligung des Sabbaths publicirten in dem heiligen Wort und Gebot GOttes gegründeten Edicten nachgelebet / und wie vielmehr darentgegen mit vorsetzlicher Verachtung des ordentlichen Gottesdienstes der Sabbath entheiliget / auch so gar mit liederlichen sündlichen Leben auf unzähliche weise bißher geschändet worden; Und Wir Uns dannenhero genöhtiget finden nicht nur solche heilsahme Verordnungen zu erneueren / sondern auch dieselbe durch schwere Hand zum effect bringen / und die vorsetzliche Ubertreter empfindlich bestraffen zu lassen;

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/141>, abgerufen am 28.11.2024.