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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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diese agenda in Unser erneuerten Kirchen-Ordnung nicht geendert worden / sich mit Quia verbinden soll; Hingegen die jenige / welche sich mit Quatenus zu behelffen suchen / keines weges zum Kirchen- oder Schuel-Ambt aufgenommen werden sollen.

IV. Und als die in unsern Fürstenthumen und Landen solcher gestalt von denen bekandten Irrthümern durch GOttes Gnade gereinigte Lehre wie ein Augen-Apffel mit grosser Sorgfalt bewahret werden muß / So sollen diejenige / so zu Hirten und Wächtern gesetzet / dagegen treulich vigiliren / und die Gemeine / wann es die Zeit und Nohtwendigkeit erfodert / für irrigen Lehren warnen und in ihren Predigen / was der reinen Lehre zuwieder ist / und wofür sich ein jeder zu hüten hat / aus dem klarem Göttlichem Worte / wiewol ohn weitläufftiges disputiren / vorstellen.

V. Wann sich aber entweder unter der Gemeine oder in der Nachbarschafft einige Neuerungen / falsche Lehren und Sectareyen / als von heimlichen Separaten Lehr-Conventen / Verachtung der Kirchen / des geistlichen Ministerii und des öffentlichen Gottesdienstes / von innerlichem Worte GOttes / von Offenbahrungen und Entzückungen / von eingebildeter Vollkommenheit / Vergötterung / Independents, und dergleichen / sich eusseren und herfür geben solten / So sollen unsere Prediger ohn Versäumung einiger Zeit genau darnach forschen und da sich etwas Gefährliches finden würde / davon an unser Consistorium berichten / dieses aber nach angestelleter mehreren

diese agenda in Unser erneuerten Kirchen-Ordnung nicht geendert worden / sich mit Quia verbinden soll; Hingegen die jenige / welche sich mit Quatenus zu behelffen suchen / keines weges zum Kirchen- oder Schuel-Ambt aufgenommen werden sollen.

IV. Und als die in unsern Fürstenthumen und Landen solcher gestalt von denen bekandten Irrthümern durch GOttes Gnade gereinigte Lehre wie ein Augen-Apffel mit grosser Sorgfalt bewahret werden muß / So sollen diejenige / so zu Hirten und Wächtern gesetzet / dagegen treulich vigiliren / und die Gemeine / wann es die Zeit und Nohtwendigkeit erfodert / für irrigen Lehren warnen und in ihren Predigen / was der reinen Lehre zuwieder ist / und wofür sich ein jeder zu hüten hat / aus dem klarem Göttlichem Worte / wiewol ohn weitläufftiges disputiren / vorstellen.

V. Wann sich aber entweder unter der Gemeine oder in der Nachbarschafft einige Neuerungen / falsche Lehren und Sectareyen / als von heimlichen Separaten Lehr-Conventen / Verachtung der Kirchen / des geistlichen Ministerii und des öffentlichen Gottesdienstes / von innerlichem Worte GOttes / von Offenbahrungen und Entzückungen / von eingebildeter Vollkom̃enheit / Vergötterung / Independents, und dergleichen / sich eusseren und herfür geben solten / So sollen unsere Prediger ohn Versäumung einiger Zeit genau darnach forschen und da sich etwas Gefährliches finden würde / davon an unser Consistorium berichten / dieses aber nach angestelleter mehreren

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[10/0010] diese agenda in Unser erneuerten Kirchen-Ordnung nicht geendert worden / sich mit Quia verbinden soll; Hingegen die jenige / welche sich mit Quatenus zu behelffen suchen / keines weges zum Kirchen- oder Schuel-Ambt aufgenommen werden sollen. IV. Und als die in unsern Fürstenthumen und Landen solcher gestalt von denen bekandten Irrthümern durch GOttes Gnade gereinigte Lehre wie ein Augen-Apffel mit grosser Sorgfalt bewahret werden muß / So sollen diejenige / so zu Hirten und Wächtern gesetzet / dagegen treulich vigiliren / und die Gemeine / wann es die Zeit und Nohtwendigkeit erfodert / für irrigen Lehren warnen und in ihren Predigen / was der reinen Lehre zuwieder ist / und wofür sich ein jeder zu hüten hat / aus dem klarem Göttlichem Worte / wiewol ohn weitläufftiges disputiren / vorstellen. V. Wann sich aber entweder unter der Gemeine oder in der Nachbarschafft einige Neuerungen / falsche Lehren und Sectareyen / als von heimlichen Separaten Lehr-Conventen / Verachtung der Kirchen / des geistlichen Ministerii und des öffentlichen Gottesdienstes / von innerlichem Worte GOttes / von Offenbahrungen und Entzückungen / von eingebildeter Vollkom̃enheit / Vergötterung / Independents, und dergleichen / sich eusseren und herfür geben solten / So sollen unsere Prediger ohn Versäumung einiger Zeit genau darnach forschen und da sich etwas Gefährliches finden würde / davon an unser Consistorium berichten / dieses aber nach angestelleter mehreren

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/10>, abgerufen am 23.04.2024.