Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Finger / vnd mein Leib / den bedeuten ist der Fünffte Finger / mit einander verdampt werden am Jüngsten Gerichte / do ich Meineidiger Mensche / für dem Gerichte stehen soll vnd muß / Wil auch abgescheiden sein / von aller Gemeinschafft GOttes / seines heilsamen Worts / vnd aller Außerwelten / Wil auch beraubet sein / des begierlichen anschawens des Angesichts GOttes / vnsers lieben HERRN IHESV CHRISTI. Hiemit ein jeder frommer Christe für falschen vnwarhafftigen Eyde fleißig gewarnet sey / damit er nicht zu letzt dem Teuffel / vnd seiner geselschafft / dem er sich durch falschen Eydt ergibt / vnd GOTT seinem einigen Schöpffer vnd Seligmacher / die köstliche Seele entzeucht / zugeeignet werde. Dafür vns Gott der Allmechtig gnediglichen behüte / durch Christum vnsern HERREN / AMEN. Finger / vnd mein Leib / den bedeuten ist der Fünffte Finger / mit einander verdampt werden am Jüngsten Gerichte / do ich Meineidiger Mensche / für dem Gerichte stehen soll vnd muß / Wil auch abgescheiden sein / von aller Gemeinschafft GOttes / seines heilsamen Worts / vnd aller Außerwelten / Wil auch beraubet sein / des begierlichen anschawens des Angesichts GOttes / vnsers lieben HERRN IHESV CHRISTI. Hiemit ein jeder frommer Christe für falschen vnwarhafftigen Eyde fleißig gewarnet sey / damit er nicht zu letzt dem Teuffel / vnd seiner geselschafft / dem er sich durch falschen Eydt ergibt / vnd GOTT seinem einigen Schöpffer vnd Seligmacher / die köstliche Seele entzeucht / zugeeignet werde. Dafür vns Gott der Allmechtig gnediglichen behüte / durch Christum vnsern HERREN / AMEN. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0176"/> Finger / vnd mein Leib / den bedeuten ist der Fünffte Finger / mit einander verdampt werden am Jüngsten Gerichte / do ich Meineidiger Mensche / für dem Gerichte stehen soll vnd muß / Wil auch abgescheiden sein / von aller Gemeinschafft GOttes / seines heilsamen Worts / vnd aller Außerwelten / Wil auch beraubet sein / des begierlichen anschawens des Angesichts GOttes / vnsers lieben HERRN IHESV CHRISTI.</p> <p>Hiemit ein jeder frommer Christe für falschen vnwarhafftigen Eyde fleißig gewarnet sey / damit er nicht zu letzt dem Teuffel / vnd seiner geselschafft / dem er sich durch falschen Eydt ergibt / vnd GOTT seinem einigen Schöpffer vnd Seligmacher / die köstliche Seele entzeucht / zugeeignet werde. Dafür vns Gott der Allmechtig gnediglichen behüte / durch Christum vnsern HERREN / AMEN.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0176]
Finger / vnd mein Leib / den bedeuten ist der Fünffte Finger / mit einander verdampt werden am Jüngsten Gerichte / do ich Meineidiger Mensche / für dem Gerichte stehen soll vnd muß / Wil auch abgescheiden sein / von aller Gemeinschafft GOttes / seines heilsamen Worts / vnd aller Außerwelten / Wil auch beraubet sein / des begierlichen anschawens des Angesichts GOttes / vnsers lieben HERRN IHESV CHRISTI.
Hiemit ein jeder frommer Christe für falschen vnwarhafftigen Eyde fleißig gewarnet sey / damit er nicht zu letzt dem Teuffel / vnd seiner geselschafft / dem er sich durch falschen Eydt ergibt / vnd GOTT seinem einigen Schöpffer vnd Seligmacher / die köstliche Seele entzeucht / zugeeignet werde. Dafür vns Gott der Allmechtig gnediglichen behüte / durch Christum vnsern HERREN / AMEN.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/176>, abgerufen am 26.07.2024. |