Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

Bild:
<< vorherige Seite

heit vnnachtheilig / vnd vnabbrüchlich / auch dteselben Appellation / Reduction / oder Supplicierung / vnd was darauff gehandelt / oder vorgenomen würde / gantz krafftlos / vntüglich vnd nichtig sein / Das wir auch alles vnd jedes von obbestimpter vnser Keyserlichen Macht / volkomenheit vnd rechter wissen / jetzo alsdann / vnd dann als jetzo / tüglich erkennen / erkleren / auffheben / cassirn vnd vernichten / in der allerbesten form vnd mass / alss wir das thun mögen / Vnd der obgemelt vnser lieber Oheim vnd Fürst Hertzog Heinrich / vnd seine Nachkommen / sich obberhürter vnser Freyheit vnd begnadung gebrauchen / vnd macht vnd gewalt haben mögen / vnd sollen solch Vrtheil die also Drey hundert Gülden Rheinisch an Golde / oder darunter / wie oblaut / betreffendt / zu volziehen / vnd ferrer wie sich nach rechtlicher Ordnung vnd löblichem Landts gebrauch gebürt / zuhandeln vnd zuuolfahren / von allermenniglich vnuerhindert / Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen Prclaten / Graffen / Freyhern / Rittern / Knechten / Landts Vögten / Hauptleuten / Vitzthumben / Vögten / Pflegern /

heit vnnachtheilig / vnd vnabbrüchlich / auch dteselben Appellation / Reduction / oder Supplicierung / vnd was darauff gehandelt / oder vorgenomen würde / gantz krafftlos / vntüglich vñ nichtig sein / Das wir auch alles vnd jedes von obbestimpter vnser Keyserlichen Macht / volkomenheit vnd rechter wissen / jetzo alsdann / vnd dann als jetzo / tüglich erkennen / erkleren / auffheben / cassirn vnd vernichten / in der allerbesten form vnd mass / alss wir das thun mögen / Vnd der obgemelt vnser lieber Oheim vnd Fürst Hertzog Heinrich / vnd seine Nachkommen / sich obberhürter vnser Freyheit vnd begnadung gebrauchen / vnd macht vnd gewalt haben mögen / vnd sollen solch Vrtheil die also Drey hundert Gülden Rheinisch an Golde / oder darunter / wie oblaut / betreffendt / zu volziehen / vnd ferrer wie sich nach rechtlicher Ordnung vnd löblichem Landts gebrauch gebürt / zuhandeln vnd zuuolfahren / von allermenniglich vnuerhindert / Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen Prclaten / Graffen / Freyhern / Rittern / Knechten / Landts Vögten / Hauptleuten / Vitzthumben / Vögten / Pflegern /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0171" n="78"/>
heit vnnachtheilig / vnd vnabbrüchlich / auch dteselben Appellation /
                     Reduction / oder Supplicierung / vnd was darauff gehandelt / oder vorgenomen
                     würde / gantz krafftlos / vntüglich vn&#x0303; nichtig sein / Das wir
                     auch alles vnd jedes von obbestimpter vnser Keyserlichen Macht / volkomenheit
                     vnd rechter wissen / jetzo alsdann / vnd dann als jetzo / tüglich erkennen /
                     erkleren / auffheben / cassirn vnd vernichten / in der allerbesten form vnd mass
                     / alss wir das thun mögen / Vnd der obgemelt vnser lieber Oheim vnd Fürst
                     Hertzog Heinrich / vnd seine Nachkommen / sich obberhürter vnser Freyheit vnd
                     begnadung gebrauchen / vnd macht vnd gewalt haben mögen / vnd sollen solch
                     Vrtheil die also Drey hundert Gülden Rheinisch an Golde / oder darunter / wie
                     oblaut / betreffendt / zu volziehen / vnd ferrer wie sich nach rechtlicher
                     Ordnung vnd löblichem Landts gebrauch gebürt / zuhandeln vnd zuuolfahren / von
                     allermenniglich vnuerhindert / Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen
                     Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen Prclaten / Graffen / Freyhern
                     / Rittern / Knechten / Landts Vögten / Hauptleuten / Vitzthumben / Vögten /
                     Pflegern /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[78/0171] heit vnnachtheilig / vnd vnabbrüchlich / auch dteselben Appellation / Reduction / oder Supplicierung / vnd was darauff gehandelt / oder vorgenomen würde / gantz krafftlos / vntüglich vñ nichtig sein / Das wir auch alles vnd jedes von obbestimpter vnser Keyserlichen Macht / volkomenheit vnd rechter wissen / jetzo alsdann / vnd dann als jetzo / tüglich erkennen / erkleren / auffheben / cassirn vnd vernichten / in der allerbesten form vnd mass / alss wir das thun mögen / Vnd der obgemelt vnser lieber Oheim vnd Fürst Hertzog Heinrich / vnd seine Nachkommen / sich obberhürter vnser Freyheit vnd begnadung gebrauchen / vnd macht vnd gewalt haben mögen / vnd sollen solch Vrtheil die also Drey hundert Gülden Rheinisch an Golde / oder darunter / wie oblaut / betreffendt / zu volziehen / vnd ferrer wie sich nach rechtlicher Ordnung vnd löblichem Landts gebrauch gebürt / zuhandeln vnd zuuolfahren / von allermenniglich vnuerhindert / Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen Prclaten / Graffen / Freyhern / Rittern / Knechten / Landts Vögten / Hauptleuten / Vitzthumben / Vögten / Pflegern /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/171
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/171>, abgerufen am 19.05.2024.