Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

Bild:
<< vorherige Seite

Von einem Ruffen auff vngehorsam außbleiben / der fürgeladenen Partheyen / soll man jhm Sechs Silbergroschen geben.

Item / ein jede Parthey soll nach beschluß jhrer Sachen / vnd vor eröffnung der Endturtheil / dem Pedellen für sein gehabte Mühe vnd wartung in der Sachen / Sechs Silbergroschen zugeben pflichtig / vnd verbunden sein.

Von der Botten belohnung.
LXXVI.

VNsers Hoffgerichts angenommenen / vnd beeidigten Botten / soll man je von einer Meil wegs / so sie ladungen / oder andere Gerichtliche Proceß vnd Brieff vber Landt tragen / einen Silbergroschen / vnd von verkündung solchs Proceß zween Silbergroschen / zugeben schüldig sein.

Wo aber einem Botten viel Proceß in einem gang zu exequirn / vnd außzurichten befohlen würden / soll alß

Von einem Ruffen auff vngehorsam außbleiben / der fürgeladenen Partheyen / soll man jhm Sechs Silbergroschen geben.

Item / ein jede Parthey soll nach beschluß jhrer Sachen / vnd vor eröffnung der Endturtheil / dem Pedellen für sein gehabte Mühe vnd wartung in der Sachen / Sechs Silbergroschen zugeben pflichtig / vnd verbunden sein.

Von der Botten belohnung.
LXXVI.

VNsers Hoffgerichts angenommenen / vnd beeidigten Botten / soll man je von einer Meil wegs / so sie ladungen / oder andere Gerichtliche Proceß vnd Brieff vber Landt tragen / einen Silbergroschen / vnd von verkündung solchs Proceß zween Silbergroschen / zugeben schüldig sein.

Wo aber einem Botten viel Proceß in einem gang zu exequirn / vnd außzurichten befohlen würden / soll alß

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0148"/>
        <p>Von einem Ruffen auff vngehorsam außbleiben / der fürgeladenen Partheyen / soll
                     man jhm Sechs Silbergroschen geben.</p>
        <p>Item / ein jede Parthey soll nach beschluß jhrer Sachen / vnd vor eröffnung der
                     Endturtheil / dem Pedellen für sein gehabte Mühe vnd wartung in der Sachen /
                     Sechs Silbergroschen zugeben pflichtig / vnd verbunden sein.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Botten belohnung.<lb/></head>
        <head>LXXVI.<lb/></head>
        <p>VNsers Hoffgerichts angenommenen / vnd beeidigten Botten / soll man je von einer
                     Meil wegs / so sie ladungen / oder andere Gerichtliche Proceß vnd Brieff vber
                     Landt tragen / einen Silbergroschen / vnd von verkündung solchs Proceß zween
                     Silbergroschen / zugeben schüldig sein.</p>
        <p>Wo aber einem Botten viel Proceß in einem gang zu exequirn / vnd außzurichten
                     befohlen würden / soll alß
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0148] Von einem Ruffen auff vngehorsam außbleiben / der fürgeladenen Partheyen / soll man jhm Sechs Silbergroschen geben. Item / ein jede Parthey soll nach beschluß jhrer Sachen / vnd vor eröffnung der Endturtheil / dem Pedellen für sein gehabte Mühe vnd wartung in der Sachen / Sechs Silbergroschen zugeben pflichtig / vnd verbunden sein. Von der Botten belohnung. LXXVI. VNsers Hoffgerichts angenommenen / vnd beeidigten Botten / soll man je von einer Meil wegs / so sie ladungen / oder andere Gerichtliche Proceß vnd Brieff vber Landt tragen / einen Silbergroschen / vnd von verkündung solchs Proceß zween Silbergroschen / zugeben schüldig sein. Wo aber einem Botten viel Proceß in einem gang zu exequirn / vnd außzurichten befohlen würden / soll alß

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/148
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/148>, abgerufen am 23.11.2024.