Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dan auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vnd haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkommen nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichen Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dã auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vñ haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkom̃en nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichẽ Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0094"/> Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dã auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vñ haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkom̃en nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichẽ Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0094]
Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dã auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vñ haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkom̃en nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichẽ Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/94>, abgerufen am 16.02.2025. |