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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dan auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vnd haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkommen nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichen Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher

Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dã auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vñ haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkom̃en nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichẽ Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher

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[0094] Tauff / Absolution vnnd Nachtmal Christi abweisen / auch öffentlich von der Cantzel / nicht mit der Schrifft / sondern Ehrrührigen schmeheworten namhafftig / vnnd auffs ergeste außmachen / vnd nach jrem eigenen gutdüncken mit der öffentliche Busse belegen. Wie dã auch zum Dritten / das in vnd bey etlichen Special Visitationibus, so wol auch in auffnehmung vñ haltung der Kirchen Rechnungen / grosse auffschlege gemachet / vnnd vbermessige Zehrungen geschehen / dadurch nicht allein vieler Kirchen Vorrats vnd auffkünfften / so zu derselben erbawung / vnd dergleichen milten sachen gebraucht werden solten / erschepfft vnd herdurch gebracht / sondern auch vnsere arme Vnderthanen / denen es zum theil mit jhrer Handtarbeit seurlich zuerwerben ist / alldieweil der Kirchen Einkom̃en nicht einlangen will / zu vorgedachtem Zehren von dem jrigen etwas contribuiren vnd zulegen müssen: Wann wir nun vber der vns anererbten Christlichen Kirchenordnung / das derselben von allen den vnsern / sie sein wes Standes sie wöllen / wie obstehet / durchaus vnd in allen Puncten gehorsamet vnd nachgesetzt werde / mit GOttes hülff zuhalten bedacht vnnd entschlossen / auch vnsers verordenten Consistorij Befehl / Citationes, Bescheide / vnnd alle andere Process nicht weniger als vnserer Rahtstuben vnd Hoffgerichts Beuelch / Vrteil vnnd anders obseruirt, vnd denselben pariret haben wöllen / desgleichen vnserer Kirchenordnung zuwieder lauffenden vnrichtigkeiten / beides mit vnterlassung oder mißbrauch der öffentlichẽ Busse vnnd verschwendung der Kirchen Güter / nicht zusehen können / noch dasselbige vor GOtt dem Allmechtigen zuuerantworten wissen / Als gebieten vnd beuehlen wir aus hoher

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/94>, abgerufen am 02.05.2024.