Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vnd zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinen ort vber eine oder znn lengsten zwo nacht verhalten / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanen oder andern / ausserhalb den darein zugelasse

us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0086"/>
us                      / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd                      Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen                      menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten /                      Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des                      andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In                      Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen                      / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain                      vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann                      auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd                      Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd                      Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd                      vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser                      Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben /                      einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben /                      Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd                      vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also /                      Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten                      Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk                      durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vn&#x0303; zugk                      dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keine&#x0303; ort                      vber eine oder zn&#x0303; lengsten zwo nacht verhalte&#x0303; /                      vielweiniger aber mit vnsern Vnderthane&#x0303; oder andern / ausserhalb                      den darein zugelasse
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0086] us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/86
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/86>, abgerufen am 22.11.2024.