Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kommen ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthunb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dann vnser Geleidt / Schutz vnd schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vnd ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen Patents / dergestalt / das jhr zwischen jtzt vnd schirstkommenden Pfingsten allenthalben in vnserm Fürstenthumb was vnd wem ein jeder insonderheit schuldig ist / bezalet / auch in solcher frist / mit Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kom̃en ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthũb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dañ vnser Geleidt / Schutz vñ schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vñ ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen Patents / dergestalt / das jhr zwischen jtzt vnd schirstkom̃enden Pfingsten allenthalben in vnserm Fürstenthumb was vnd wem ein jeder insonderheit schuldig ist / bezalet / auch in solcher frist / mit <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0078"/> Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kom̃en ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthũb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dañ vnser Geleidt / Schutz vñ schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vñ ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen 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Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kom̃en ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthũb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dañ vnser Geleidt / Schutz vñ schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vñ ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen Patents / dergestalt / das jhr zwischen jtzt vnd schirstkom̃enden Pfingsten allenthalben in vnserm Fürstenthumb was vnd wem ein jeder insonderheit schuldig ist / bezalet / auch in solcher frist / mit
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/78>, abgerufen am 16.02.2025. |