Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cammer Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherung berurter abgehandelter Summen / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kommen wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90. VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cam̃er Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherũg berurter abgehandelter Sum̃en / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kom̃en wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0138"/> <p>VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cam̃er Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherũg berurter abgehandelter Sum̃en / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kom̃en wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0138]
VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cam̃er Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherũg berurter abgehandelter Sum̃en / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kom̃en wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/138 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/138>, abgerufen am 16.07.2024. |