Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet worden sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würden / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet wordẽ sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würdẽ / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0129"/> lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet wordẽ sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würdẽ / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0129]
lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet wordẽ sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würdẽ / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |