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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet worden sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würden / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden

lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet wordẽ sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würdẽ / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden

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[0129] lassen / Ob wol wir nun in zuuersicht gestanden / Es solte hinfurt dasselbige verblieben / vnd vnserm gebott gehorsamet wordẽ sein / Befinden wir doch / das desselbigen jagens nicht weiniger geschicht / sondern von tagen zu tagen mehr vnd vbermutig getrieben wirdt / das wir auß gantzem vnserm Fürstenthumb schier nicht so viel Hasen bekommen können / alß wir fur vns / vnd vnsere freundtliche vnd hertzliebe Gemahl bedürffen / dessen wir vns warlich nicht versehen / können auch anders nicht erachten / dann das es durch deine vnachtsambkeit geschehen muß / Wollen dir derhalben nochmalß bey den Pflichten vnnd Eyden / damit du vns verwandt vnd zugethan bist / ernstlich aufferlegt vnd befohlen haben / niemandts / er sey gleich wer er wolle (ausserhalb vnsern bestelten Jägern) zugestatten / in vnsern Gehöltzern vnd Hocheiten nach Hasen / Hünern oder anderm Wilpret zustellen / zukuhren / zuschiessen / oder zujagen / dieß vnser Verbott auch / allen deines befohlenen Ambts eingessenen Junckern vnnd Vnderthanen von vnsernt wegen ankündigest / sich entlich darnach zurichten / vnnd dann fur deine Person mit allem getrewen fleiß auff solches achtung gebest / Wo du auch einen oder mehr befindest / der oder die sich einiges schiessens / jagens / kuhrens / hetzens oder fangens der Hasen / Hüner vnd anders Wilpräts vnterfahen würdẽ / den oder dieselben vns sonder einigen verzug namhafftig machest / dem oder denselben wollen wir alßdann mit einer solchen vnnachlessigen straffe begegnen / das ein ander ein Abschew daran gewinnen / vnd sich nicht gelüsten lassen soll / dergleichen that zubeginnen / Hieran thustu vnsern zuuerlessigen gantz ernsten willen vnnd meinung / Vnnd seint dir sonsten mit gnaden

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/129>, abgerufen am 23.11.2024.