Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

verordnung / zuuorderst aber den auff gerichteten hochuerpöenten heilsamen Religion vnd Prophan frieden / so wol auch löblichen alten Kriegesgebrauch / in dem benachbarten Niederlendischen Westphalischen Kreiß / sonderlich im Landt Gülich / dem Stifft Münster / vnnd anderer örter / mit gewaltsamer einnemung vieler vnderschiedlicher Städte vnd Flecken / auch Gräfflicher vnnd Adelicher Heuser gantz feindtlich verfahren / vnd dabey mit Morden / Rauben vnnd Brennen / in gleichem wegführung / plünderung vnd Rancionirung der armen Vnderthanen / auch Frawen vnd Jungfernschenden / vnd anderen Barbarischen Stücken deromassen gehauset vnd Tyrannisiret haben sollen / das es der Erbfeindt vnsers Christlichen Namens vnd Glaubens nicht wol erger vnd schrecklicher machen können oder mügen. Wann nun vns vnd einem jeden gehorsamen Standt vnd Gliedmaß des heiligen Reichs seiner verwandtnuß halber / darmit er demselben / vnd zuuorderst der Römischen Keyserlichen Mayest: etc. vnserm aller gnedigsten Herrn zugethan / in allwege oblieget vnnd gebüret / vff solche vnd derogleichen gefährliche Practicken vnnd anschlege ein besonder wachendes Auge zuhaben / die gemeine Wolfart vnnd Freyheit des geliebten Vaterlandes sich mit allen trewen angelegen sein zulassen / vnnd keines wegs zugestatten / das einiger Standt / oder desselben arme vnschüldige Vnderthanen / durch frembde Nationen derogestalt an Ehr / Leib vnd Gut beschweret / angegriffen vnd beschedigt werden solten. Also haben sich die löbliche Fürsten vnd Stände dieses gantzen Nidersechsischen Kreisses mit einander vorglichen / das ein jeder Standt desselben nicht allein sich mit seinen Vnderthanen auff fürgehende

verordnung / zuuorderst aber den auff gerichteten hochuerpöenten heilsamen Religion vnd Prophan frieden / so wol auch löblichen alten Kriegesgebrauch / in dem benachbarten Niederlendischen Westphalischen Kreiß / sonderlich im Landt Gülich / dem Stifft Münster / vnnd anderer örter / mit gewaltsamer einnemung vieler vnderschiedlicher Städte vnd Flecken / auch Gräfflicher vnnd Adelicher Heuser gantz feindtlich verfahren / vnd dabey mit Morden / Rauben vnnd Brennen / in gleichem wegführung / plünderung vnd Rancionirung der armen Vnderthanen / auch Frawen vnd Jungfernschenden / vnd anderen Barbarischen Stücken deromassen gehauset vnd Tyrannisiret haben sollen / das es der Erbfeindt vnsers Christlichen Namens vnd Glaubens nicht wol erger vnd schrecklicher machen können oder mügen. Wann nun vns vnd einem jeden gehorsamen Standt vnd Gliedmaß des heiligen Reichs seiner verwandtnuß halber / darmit er demselben / vnd zuuorderst der Römischen Keyserlichen Mayest: etc. vnserm aller gnedigsten Herrn zugethan / in allwege oblieget vnnd gebüret / vff solche vnd derogleichen gefährliche Practicken vnnd anschlege ein besonder wachendes Auge zuhaben / die gemeine Wolfart vnnd Freyheit des geliebten Vaterlandes sich mit allen trewen angelegen sein zulassen / vnnd keines wegs zugestatten / das einiger Standt / oder desselben arme vnschüldige Vnderthanen / durch frembde Nationen derogestalt an Ehr / Leib vnd Gut beschweret / angegriffen vnd beschedigt werden solten. Also haben sich die löbliche Fürsten vnd Stände dieses gantzen Nidersechsischẽ Kreisses mit einander vorglichen / das ein jeder Standt desselben nicht allein sich mit seinen Vnderthanen auff fürgehende

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0120"/>
verordnung / zuuorderst aber den auff                      gerichteten hochuerpöenten heilsamen Religion vnd Prophan frieden / so wol auch                      löblichen alten Kriegesgebrauch / in dem benachbarten Niederlendischen                      Westphalischen Kreiß / sonderlich im Landt Gülich / dem Stifft Münster / vnnd                      anderer örter / mit gewaltsamer einnemung vieler vnderschiedlicher Städte vnd                      Flecken / auch Gräfflicher vnnd Adelicher Heuser gantz feindtlich verfahren /                      vnd dabey mit Morden / Rauben vnnd Brennen / in gleichem wegführung / plünderung                      vnd Rancionirung der armen Vnderthanen / auch Frawen vnd Jungfernschenden / vnd                      anderen Barbarischen Stücken deromassen gehauset vnd Tyrannisiret haben sollen /                      das es der Erbfeindt vnsers Christlichen Namens vnd Glaubens nicht wol erger vnd                      schrecklicher machen können oder mügen. Wann nun vns vnd einem jeden gehorsamen                      Standt vnd Gliedmaß des heiligen Reichs seiner verwandtnuß halber / darmit er                      demselben / vnd zuuorderst der Römischen Keyserlichen Mayest: etc. vnserm aller                      gnedigsten Herrn zugethan / in allwege oblieget vnnd gebüret / vff solche vnd                      derogleichen gefährliche Practicken vnnd anschlege ein besonder wachendes Auge                      zuhaben / die gemeine Wolfart vnnd Freyheit des geliebten Vaterlandes sich mit                      allen trewen angelegen sein zulassen / vnnd keines wegs zugestatten / das                      einiger Standt / oder desselben arme vnschüldige Vnderthanen / durch frembde                      Nationen derogestalt an Ehr / Leib vnd Gut beschweret / angegriffen vnd                      beschedigt werden solten. Also haben sich die löbliche Fürsten vnd Stände dieses                      gantzen Nidersechsische&#x0303; Kreisses mit einander vorglichen / das                      ein jeder Standt desselben nicht allein sich mit seinen Vnderthanen auff                      fürgehende
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0120] verordnung / zuuorderst aber den auff gerichteten hochuerpöenten heilsamen Religion vnd Prophan frieden / so wol auch löblichen alten Kriegesgebrauch / in dem benachbarten Niederlendischen Westphalischen Kreiß / sonderlich im Landt Gülich / dem Stifft Münster / vnnd anderer örter / mit gewaltsamer einnemung vieler vnderschiedlicher Städte vnd Flecken / auch Gräfflicher vnnd Adelicher Heuser gantz feindtlich verfahren / vnd dabey mit Morden / Rauben vnnd Brennen / in gleichem wegführung / plünderung vnd Rancionirung der armen Vnderthanen / auch Frawen vnd Jungfernschenden / vnd anderen Barbarischen Stücken deromassen gehauset vnd Tyrannisiret haben sollen / das es der Erbfeindt vnsers Christlichen Namens vnd Glaubens nicht wol erger vnd schrecklicher machen können oder mügen. Wann nun vns vnd einem jeden gehorsamen Standt vnd Gliedmaß des heiligen Reichs seiner verwandtnuß halber / darmit er demselben / vnd zuuorderst der Römischen Keyserlichen Mayest: etc. vnserm aller gnedigsten Herrn zugethan / in allwege oblieget vnnd gebüret / vff solche vnd derogleichen gefährliche Practicken vnnd anschlege ein besonder wachendes Auge zuhaben / die gemeine Wolfart vnnd Freyheit des geliebten Vaterlandes sich mit allen trewen angelegen sein zulassen / vnnd keines wegs zugestatten / das einiger Standt / oder desselben arme vnschüldige Vnderthanen / durch frembde Nationen derogestalt an Ehr / Leib vnd Gut beschweret / angegriffen vnd beschedigt werden solten. Also haben sich die löbliche Fürsten vnd Stände dieses gantzen Nidersechsischẽ Kreisses mit einander vorglichen / das ein jeder Standt desselben nicht allein sich mit seinen Vnderthanen auff fürgehende

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/120
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/120>, abgerufen am 05.05.2024.