Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

stellen / oder / do sie durch GOttes gewardt oder erhebliche befindliche Ehehafft verhindert werden / mit vnterschriebener vnd versigelter volmacht / Deßgleichen / wenn sie vor erorterunge jedes Landtags aus wichtigen vrsachen dauon ziehen müssen / an jhre stet einen andern im Fürstenthumb gesessenen substituiren, oder in verbleibung dessen auff gutachten der Landschafft eines andern gewertig sein sollen.

VNd seint also hiedurch alle vnd jede furgewesene Mißuerstende / Irrungen vnd Gebrechen zwischen vielhochermeltem Fürsten Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. vnd S. F. G. getrewen Landschafft Calenbergischen theils mit beyderseits gutem wissen vnd willen auffgehoben / verglichen vnd vertragen / Vnd dessen zu Vrkundt vnd stetter vester haltunge diese vergleichunge eines zubehuff des gnedigen Landesfürsten / das ander zu der Herrn Praelaten / Das dritte zu dero von der Ritterschafft / Das vierde zu der grossen / Das fünffte zu der kleinen Städte behuff gefertigt / vnd jedes Original neben obgemelten deputirten vnd Niedergesetzten von S. F. G. Dann wegen der Praelaten / von dem Abt zu Burßfelda / Lockem / Marienrode / vnd den Stifften Hameln / Wunstorff / Wennigsen vnd Wehnde / Wegen dero von der Ritterschafft / Hieronymus Haken / Martin von Heinburg / Frantz von Rehden / Hinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchhausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weyhe vnnd Erichen von Bardelben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Städte Göttingen vnd Hannouer /

stellen / oder / do sie durch GOttes gewardt oder erhebliche befindliche Ehehafft verhindert werden / mit vnterschriebener vñ versigelter volmacht / Deßgleichen / weñ sie vor erorterunge jedes Landtags aus wichtigen vrsachen dauon ziehen müssen / an jhre stet einen andern im Fürstenthumb gesessenen substituiren, oder in verbleibung dessen auff gutachten der Landschafft eines andern gewertig sein sollen.

VNd seint also hiedurch alle vnd jede furgewesene Mißuerstende / Irrungen vnd Gebrechen zwischen vielhochermeltem Fürsten Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. vnd S. F. G. getrewen Landschafft Calenbergischen theils mit beyderseits gutem wissen vnd willen auffgehoben / verglichen vnd vertragen / Vnd dessen zu Vrkundt vnd stetter vester haltunge diese vergleichunge eines zubehuff des gnedigen Landesfürsten / das ander zu der Herrn Praelaten / Das dritte zu dero von der Ritterschafft / Das vierde zu der grossen / Das fünffte zu der kleinen Städte behuff gefertigt / vnd jedes Original neben obgemelten deputirten vnd Niedergesetzten von S. F. G. Dann wegen der Praelaten / von dem Abt zu Burßfelda / Lockem / Marienrode / vnd den Stifften Hameln / Wunstorff / Wennigsen vnd Wehnde / Wegen dero von der Ritterschafft / Hieronymus Haken / Martin von Heinburg / Frantz von Rehden / Hinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchhausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weyhe vnnd Erichen von Bardelben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Städte Göttingen vñ Hannouer /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="2">
            <p><pb facs="#f0054"/>
stellen / oder / do sie durch GOttes gewardt oder erhebliche
                     befindliche Ehehafft verhindert werden / mit vnterschriebener vn&#x0303;
                     versigelter volmacht / Deßgleichen / wen&#x0303; sie vor erorterunge
                     jedes Landtags aus wichtigen vrsachen dauon ziehen müssen / an jhre stet einen
                     andern im Fürstenthumb gesessenen substituiren, oder in verbleibung dessen auff
                     gutachten der Landschafft eines andern gewertig sein sollen.</p>
          </div>
          <div n="2">
            <p><hi rendition="#in">V</hi>Nd seint also hiedurch alle vnd jede furgewesene Mißuerstende / Irrungen vnd
                     Gebrechen zwischen vielhochermeltem Fürsten Hertzogen Heinrichen Julio zu
                     Braunschweig / etc. vnd S. F. G. getrewen Landschafft Calenbergischen theils mit
                     beyderseits gutem wissen vnd willen auffgehoben / verglichen vnd vertragen / Vnd
                     dessen zu Vrkundt vnd stetter vester haltunge diese vergleichunge eines zubehuff
                     des gnedigen Landesfürsten / das ander zu der Herrn Praelaten / Das dritte zu
                     dero von der Ritterschafft / Das vierde zu der grossen / Das fünffte zu der
                     kleinen Städte behuff gefertigt / vnd jedes Original neben obgemelten deputirten
                     vnd Niedergesetzten von S. F. G. Dann wegen der Praelaten / von dem Abt zu
                     Burßfelda / Lockem / Marienrode / vnd den Stifften Hameln / Wunstorff /
                     Wennigsen vnd Wehnde / Wegen dero von der Ritterschafft / Hieronymus Haken /
                     Martin von Heinburg / Frantz von Rehden / Hinrich von Stockhausen / Statiussen
                     von Münchhausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von
                     Weyhe vnnd Erichen von Bardelben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen
                     Städte Göttingen vn&#x0303; Hannouer /
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0054] stellen / oder / do sie durch GOttes gewardt oder erhebliche befindliche Ehehafft verhindert werden / mit vnterschriebener vñ versigelter volmacht / Deßgleichen / weñ sie vor erorterunge jedes Landtags aus wichtigen vrsachen dauon ziehen müssen / an jhre stet einen andern im Fürstenthumb gesessenen substituiren, oder in verbleibung dessen auff gutachten der Landschafft eines andern gewertig sein sollen. VNd seint also hiedurch alle vnd jede furgewesene Mißuerstende / Irrungen vnd Gebrechen zwischen vielhochermeltem Fürsten Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. vnd S. F. G. getrewen Landschafft Calenbergischen theils mit beyderseits gutem wissen vnd willen auffgehoben / verglichen vnd vertragen / Vnd dessen zu Vrkundt vnd stetter vester haltunge diese vergleichunge eines zubehuff des gnedigen Landesfürsten / das ander zu der Herrn Praelaten / Das dritte zu dero von der Ritterschafft / Das vierde zu der grossen / Das fünffte zu der kleinen Städte behuff gefertigt / vnd jedes Original neben obgemelten deputirten vnd Niedergesetzten von S. F. G. Dann wegen der Praelaten / von dem Abt zu Burßfelda / Lockem / Marienrode / vnd den Stifften Hameln / Wunstorff / Wennigsen vnd Wehnde / Wegen dero von der Ritterschafft / Hieronymus Haken / Martin von Heinburg / Frantz von Rehden / Hinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchhausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weyhe vnnd Erichen von Bardelben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Städte Göttingen vñ Hannouer /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/54
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/54>, abgerufen am 23.11.2024.