Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619.

Bild:
<< vorherige Seite

vorbeheltlich des hochnothwendigen Straffampts) abgeschaffet / zu deme Consistoria generalia alljährlich / vnnd so offt es die notturfft erfordert / angestellt vnnd gehalten / Die vbermessige zehrung vnnd vffgangk bey den Kirchen visitationen vnnd Rechnungen eingezogen / vnd jedes orts die Gerichtsherrn neben den Superintendenten allein darzu gezogen / vnd da die vom Adel / vnnd andere die Gerichte haben / oder coercition bestendiger vnnd rechtmessiger weise hergebracht die Beampten darzu nicht verstattet / Noch auch den Kirchvätern zugelassen werden / den Pastoribus vnnd Superintendenten, von den Kirchen Geldern / ohne vorwissen des Consiorii / wie auch dero der Augspurgischen Confession verwandten / vnd allhie in diesem Fürstenthumb Braunschweig gesessenen Patronen etwas vorzustrecken / viel weniger aber sie die Kirchväter etwas davon zu jhrem eignen gebrauch zu nehmen / vnd da dergleichen beschehen / jhnen hiemit vfferlegt seyn / solches zwischen dato vnnd bevorstehenden Ostern ein: vnd wieder herbey zubringen / vnnd an andere sichere örter vmb Zins / vff genugsame vnterpfendtliche versicherung auß zuthun.

Damit auch zum Sechsten / die Liebe Iustitz schleunig befürdert werde / als sollen die Gerichte jedes orts / mit Gelarten / vnnd der Rechte wolerfahrnen Personen besetzt / die sachen durch die Referenten vnnachlessig befordert / die vnnötige vnnd außflüchtige dilationes, wie auch vnnötige handlungen nicht verstattet / wie imgleichen in klaren / richtigen vnd vndisputirlichen schuldsachen / klagendem theile / vnvffheltlich verholffen / vnd darwieder vnnd vor beschehener bezahlung keine Supplicationes, Appellationes, Inhibitiones, noch auch andere Exceptiones, es were dann daß beklagter Solutionem in Continenti beweisen könte / oder liquidationem praetendirte, attendirt / die Relationes in richtigen sachen / sonderlich da definitive zuerkennen / durch die Rähte trewlich verrichtet / vnd also vnpartheiliche Justitz menniglichen administriret, zu welcher be-

vorbeheltlich des hochnothwendigen Straffampts) abgeschaffet / zu deme Consistoria generalia alljährlich / vnnd so offt es die notturfft erfordert / angestellt vnnd gehalten / Die vbermessige zehrung vnnd vffgangk bey den Kirchen visitationen vnnd Rechnungen eingezogen / vnd jedes orts die Gerichtsherrn neben den Superintendenten allein darzu gezogen / vnd da die vom Adel / vnnd andere die Gerichte haben / oder coercition bestendiger vnnd rechtmessiger weise hergebracht die Beamptẽ darzu nicht verstattet / Noch auch den Kirchvätern zugelassen werden / den Pastoribus vnnd Superintendenten, von den Kirchen Geldern / ohne vorwissen des Consiorii / wie auch dero der Augspurgischen Confession verwandten / vnd allhie in diesem Fürstenthumb Braunschweig gesessenen Patronen etwas vorzustrecken / viel weniger aber sie die Kirchväter etwas davon zu jhrem eignen gebrauch zu nehmen / vnd da dergleichen beschehen / jhnen hiemit vfferlegt seyn / solches zwischen dato vnnd bevorstehenden Ostern ein: vnd wieder herbey zubringen / vnnd an andere sichere örter vmb Zins / vff genugsame vnterpfendtliche versicherung auß zuthun.

Damit auch zum Sechsten / die Liebe Iustitz schleunig befürdert werde / als sollen die Gerichte jedes orts / mit Gelarten / vnnd der Rechte wolerfahrnen Personen besetzt / die sachen durch die Referenten vnnachlessig befordert / die vnnötige vnnd außflüchtige dilationes, wie auch vnnötige handlungen nicht verstattet / wie imgleichen in klaren / richtigen vnd vndisputirlichen schuldsachen / klagendem theile / vnvffheltlich verholffen / vnd darwieder vnnd vor beschehener bezahlung keine Supplicationes, Appellationes, Inhibitiones, noch auch andere Exceptiones, es were dann daß beklagter Solutionem in Continenti beweisen könte / oder liquidationem praetendirte, attendirt / die Relationes in richtigen sachen / sonderlich da definitivè zuerkennen / durch die Rähte trewlich verrichtet / vnd also vnpartheiliche Justitz menniglichen administriret, zu welcher be-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0007"/>
vorbeheltlich des hochnothwendigen
                         Straffampts) abgeschaffet / zu deme <hi rendition="#aq">Consistoria generalia</hi> alljährlich / vnnd so
                     offt es die notturfft erfordert / angestellt vnnd gehalten / Die vbermessige
                     zehrung vnnd vffgangk bey den Kirchen visitationen vnnd Rechnungen eingezogen /
                     vnd jedes orts die Gerichtsherrn neben den <hi rendition="#aq">Superintendenten</hi> allein darzu gezogen
                     / vnd da die vom Adel / vnnd andere die Gerichte haben / oder coercition
                     bestendiger vnnd rechtmessiger weise hergebracht die Beampte&#x0303;
                     darzu nicht verstattet / Noch auch den Kirchvätern zugelassen werden / den <hi rendition="#aq">Pastoribus</hi> vnnd <hi rendition="#aq">Superintendenten,</hi> von den Kirchen Geldern / ohne vorwissen des <hi rendition="#aq">Consiorii</hi> / wie auch dero der Augspurgischen <hi rendition="#aq">Confession</hi> verwandten / vnd allhie
                     in diesem Fürstenthumb Braunschweig gesessenen Patronen etwas vorzustrecken /
                     viel weniger aber sie die Kirchväter etwas davon zu jhrem eignen gebrauch zu
                     nehmen / vnd da dergleichen beschehen / jhnen hiemit vfferlegt seyn / solches
                     zwischen dato vnnd bevorstehenden Ostern ein: vnd wieder herbey zubringen / vnnd
                     an andere sichere örter vmb Zins / vff genugsame vnterpfendtliche versicherung
                     auß zuthun.</p>
        <p>Damit auch zum Sechsten / die Liebe <hi rendition="#aq">Iustitz</hi> schleunig befürdert werde / als
                     sollen die Gerichte jedes orts / mit Gelarten / vnnd der Rechte wolerfahrnen
                     Personen besetzt / die sachen durch die Referenten vnnachlessig befordert / die
                     vnnötige vnnd außflüchtige dilationes, wie auch vnnötige handlungen nicht
                     verstattet / wie imgleichen in klaren / richtigen vnd vndisputirlichen
                     schuldsachen / klagendem theile / vnvffheltlich verholffen / vnd darwieder vnnd
                     vor beschehener bezahlung keine <hi rendition="#aq">Supplicationes, Appellationes, Inhibitiones,</hi> noch auch andere <hi rendition="#aq">Exceptiones,</hi> es were dann daß beklagter <hi rendition="#aq">Solutionem in
                             Continenti</hi> beweisen könte / oder <hi rendition="#aq">liquidationem praetendirte, attendirt</hi> / die <hi rendition="#aq">Relationes</hi> in richtigen sachen / sonderlich da definitivè zuerkennen / durch die
                     Rähte trewlich verrichtet / vnd also vnpartheiliche Justitz menniglichen
                     administriret, zu welcher be-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0007] vorbeheltlich des hochnothwendigen Straffampts) abgeschaffet / zu deme Consistoria generalia alljährlich / vnnd so offt es die notturfft erfordert / angestellt vnnd gehalten / Die vbermessige zehrung vnnd vffgangk bey den Kirchen visitationen vnnd Rechnungen eingezogen / vnd jedes orts die Gerichtsherrn neben den Superintendenten allein darzu gezogen / vnd da die vom Adel / vnnd andere die Gerichte haben / oder coercition bestendiger vnnd rechtmessiger weise hergebracht die Beamptẽ darzu nicht verstattet / Noch auch den Kirchvätern zugelassen werden / den Pastoribus vnnd Superintendenten, von den Kirchen Geldern / ohne vorwissen des Consiorii / wie auch dero der Augspurgischen Confession verwandten / vnd allhie in diesem Fürstenthumb Braunschweig gesessenen Patronen etwas vorzustrecken / viel weniger aber sie die Kirchväter etwas davon zu jhrem eignen gebrauch zu nehmen / vnd da dergleichen beschehen / jhnen hiemit vfferlegt seyn / solches zwischen dato vnnd bevorstehenden Ostern ein: vnd wieder herbey zubringen / vnnd an andere sichere örter vmb Zins / vff genugsame vnterpfendtliche versicherung auß zuthun. Damit auch zum Sechsten / die Liebe Iustitz schleunig befürdert werde / als sollen die Gerichte jedes orts / mit Gelarten / vnnd der Rechte wolerfahrnen Personen besetzt / die sachen durch die Referenten vnnachlessig befordert / die vnnötige vnnd außflüchtige dilationes, wie auch vnnötige handlungen nicht verstattet / wie imgleichen in klaren / richtigen vnd vndisputirlichen schuldsachen / klagendem theile / vnvffheltlich verholffen / vnd darwieder vnnd vor beschehener bezahlung keine Supplicationes, Appellationes, Inhibitiones, noch auch andere Exceptiones, es were dann daß beklagter Solutionem in Continenti beweisen könte / oder liquidationem praetendirte, attendirt / die Relationes in richtigen sachen / sonderlich da definitivè zuerkennen / durch die Rähte trewlich verrichtet / vnd also vnpartheiliche Justitz menniglichen administriret, zu welcher be-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619/7
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619/7>, abgerufen am 29.03.2024.