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Bogatzky, Carl Heinrich von: Güldenes Schatz-Kästlein der Kinder GOttes, deren Schatz im Himmel ist. Halle, 1755.

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Da du anfingst zu beten, ging dieser Befehl aus. Dan. 9, 23. Hal-
tet an am Gebet.
Röm. 12, 12. So bald du anfängst ernstlich zu
beten, so erhört GOtt, und unterschreibt deine Bitte, dir zu helfen und
dich zu segnen: denn iedes Gebet ist ein ausgesprochener Segen. Du merkest
es aber nicht bald, indessen zu seiner Zeit erfolgt gewiß, gewiß auch die
sichtbare Hülfe: ob sichs auch lange verzieht, und die Noth immer grösser
wird; halt du nur an, und lege gleichsam im Gebet ein Gewicht nach dem
andern auf die Wagschale, endlich, wenn nicht aufs erste und andere, dennoch,
endlich endlich wird die Noth überwogen und dir geholfen! Nur wache auch
über dem Gebet, und handle nicht darwider in Untreu, daß GOtt nicht sein
schon unterschriebenes Fiat zurücke nimmt, oder doch die Hülfe verzögert.
Verzieht Er aber lange, so ist doch nicht sein Sinn daß Er dir nichts geben
wolle, sondern daß Er nur dich desto begieriger und ernsilicher mache, und dir
hernach desto mehr geben könne. Der Verzug soll reichlich ersetzet und dir
überschwänglich mehr, als du bittest, gegeben werden. Nun, HERR,

Laß mein Gebet mein Haupt-Geschäfte seyn, und flösse täglich nen Er-
weckung ein,
Ja laß mich recht mit Anhalt beten, und nie in Untren übertreten.

Da du anfingſt zu beten, ging dieſer Befehl aus. Dan. 9, 23. Hal-
tet an am Gebet.
Röm. 12, 12. So bald du anfängſt ernſtlich zu
beten, ſo erhört GOtt, und unterſchreibt deine Bitte, dir zu helfen und
dich zu ſegnen: denn iedes Gebet iſt ein ausgeſprochener Segen. Du merkeſt
es aber nicht bald, indeſſen zu ſeiner Zeit erfolgt gewiß, gewiß auch die
ſichtbare Hülfe: ob ſichs auch lange verzieht, und die Noth immer gröſſer
wird; halt du nur an, und lege gleichſam im Gebet ein Gewicht nach dem
andern auf die Wagſchale, endlich, wenn nicht aufs erſte und andere, dennoch,
endlich endlich wird die Noth überwogen und dir geholfen! Nur wache auch
über dem Gebet, und handle nicht darwider in Untreu, daß GOtt nicht ſein
ſchon unterſchriebenes Fiat zurücke nimmt, oder doch die Hülfe verzögert.
Verzieht Er aber lange, ſo iſt doch nicht ſein Sinn daß Er dir nichts geben
wolle, ſondern daß Er nur dich deſto begieriger und ernſilicher mache, und dir
hernach deſto mehr geben könne. Der Verzug ſoll reichlich erſetzet und dir
überſchwänglich mehr, als du bitteſt, gegeben werden. Nun, HERR,

Laß mein Gebet mein Haupt-Geſchäfte ſeyn, und flöſſe täglich nen Er-
weckung ein,
Ja laß mich recht mit Anhalt beten, und nie in Untren übertreten.
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[305/0321] 1. Nov. Da du anfingſt zu beten, ging dieſer Befehl aus. Dan. 9, 23. Hal- tet an am Gebet. Röm. 12, 12. So bald du anfängſt ernſtlich zu beten, ſo erhört GOtt, und unterſchreibt deine Bitte, dir zu helfen und dich zu ſegnen: denn iedes Gebet iſt ein ausgeſprochener Segen. Du merkeſt es aber nicht bald, indeſſen zu ſeiner Zeit erfolgt gewiß, gewiß auch die ſichtbare Hülfe: ob ſichs auch lange verzieht, und die Noth immer gröſſer wird; halt du nur an, und lege gleichſam im Gebet ein Gewicht nach dem andern auf die Wagſchale, endlich, wenn nicht aufs erſte und andere, dennoch, endlich endlich wird die Noth überwogen und dir geholfen! Nur wache auch über dem Gebet, und handle nicht darwider in Untreu, daß GOtt nicht ſein ſchon unterſchriebenes Fiat zurücke nimmt, oder doch die Hülfe verzögert. Verzieht Er aber lange, ſo iſt doch nicht ſein Sinn daß Er dir nichts geben wolle, ſondern daß Er nur dich deſto begieriger und ernſilicher mache, und dir hernach deſto mehr geben könne. Der Verzug ſoll reichlich erſetzet und dir überſchwänglich mehr, als du bitteſt, gegeben werden. Nun, HERR, Laß mein Gebet mein Haupt-Geſchäfte ſeyn, und flöſſe täglich nen Er- weckung ein, Ja laß mich recht mit Anhalt beten, und nie in Untren übertreten.

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Zitationshilfe: Bogatzky, Carl Heinrich von: Güldenes Schatz-Kästlein der Kinder GOttes, deren Schatz im Himmel ist. Halle, 1755, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bogatzky_gueldenes_1739/321>, abgerufen am 17.07.2024.