Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834.selbst schuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben Es ist bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬ ſelbſt ſchuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben Es iſt bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div> <p><pb facs="#f0243" n="231"/> ſelbſt ſchuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben<lb/> begnadigt worden. Es lag der Regierung nur daran,<lb/> der öffentlichen Meinung die Anſicht aufzudringen,<lb/> daß man wirklich den König ermorden wollte, und<lb/> daß der Piſtolenſchuß keine Polizeikomödie war,<lb/> aufgeführt, um bei Eröffnung der Kammern dem<lb/> Miniſterium eine ſchwankende Majorität feſt zu<lb/> machen. Aber ſelbſt nur dieſe Ehrenrettung zu<lb/> erlangen, verlohr die Regierung alle Hoffnung, und<lb/> ſie gab den Kampf freiwillig auf. Gewöhnlich<lb/> werden den Geſchwornen zwei Fragen vorgelegt.<lb/><hi rendition="#g">Erſtens</hi>: Iſt das Verbrechen begangen worden?<lb/><hi rendition="#g">Zweitens</hi>: Sind die Angeklagten des begangenen<lb/> Verbrechens ſchuldig? Dieſe erſtere Frage wurde<lb/> geſtern gar nicht vorgelegt, ſondern blos die Andere:<lb/> Sind die Angeklagten des Mordverſuchs gegen den<lb/> König ſchuldig?</p><lb/> <p>Es iſt bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬<lb/> heit, Geiſtesgegenwart und mit welcher Zuverſicht<lb/> des Rechts, die Angeklagten vor dem Gerichte geſprochen<lb/> haben. Der königliche Prokurator, um die Ange¬<lb/> ſchuldigten den Geſchwornen verdächtig zu machen,<lb/> wies auf deren bekannte republikaniſche Geſinnung<lb/> hin. Sie aber ſuchten dieſe Geſinnung gar nicht<lb/> zu verbergen, ſondern bekannten ſich laut und froh¬<lb/> lockend zu ihr. Der eine ſagte: „<hi rendition="#g">Wir Republi</hi>¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [231/0243]
ſelbſt ſchuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben
begnadigt worden. Es lag der Regierung nur daran,
der öffentlichen Meinung die Anſicht aufzudringen,
daß man wirklich den König ermorden wollte, und
daß der Piſtolenſchuß keine Polizeikomödie war,
aufgeführt, um bei Eröffnung der Kammern dem
Miniſterium eine ſchwankende Majorität feſt zu
machen. Aber ſelbſt nur dieſe Ehrenrettung zu
erlangen, verlohr die Regierung alle Hoffnung, und
ſie gab den Kampf freiwillig auf. Gewöhnlich
werden den Geſchwornen zwei Fragen vorgelegt.
Erſtens: Iſt das Verbrechen begangen worden?
Zweitens: Sind die Angeklagten des begangenen
Verbrechens ſchuldig? Dieſe erſtere Frage wurde
geſtern gar nicht vorgelegt, ſondern blos die Andere:
Sind die Angeklagten des Mordverſuchs gegen den
König ſchuldig?
Es iſt bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬
heit, Geiſtesgegenwart und mit welcher Zuverſicht
des Rechts, die Angeklagten vor dem Gerichte geſprochen
haben. Der königliche Prokurator, um die Ange¬
ſchuldigten den Geſchwornen verdächtig zu machen,
wies auf deren bekannte republikaniſche Geſinnung
hin. Sie aber ſuchten dieſe Geſinnung gar nicht
zu verbergen, ſondern bekannten ſich laut und froh¬
lockend zu ihr. Der eine ſagte: „Wir Republi¬
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