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Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834.

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selbst schuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben
begnadigt worden. Es lag der Regierung nur daran,
der öffentlichen Meinung die Ansicht aufzudringen,
daß man wirklich den König ermorden wollte, und
daß der Pistolenschuß keine Polizeikomödie war,
aufgeführt, um bei Eröffnung der Kammern dem
Ministerium eine schwankende Majorität fest zu
machen. Aber selbst nur diese Ehrenrettung zu
erlangen, verlohr die Regierung alle Hoffnung, und
sie gab den Kampf freiwillig auf. Gewöhnlich
werden den Geschwornen zwei Fragen vorgelegt.
Erstens: Ist das Verbrechen begangen worden?
Zweitens: Sind die Angeklagten des begangenen
Verbrechens schuldig? Diese erstere Frage wurde
gestern gar nicht vorgelegt, sondern blos die Andere:
Sind die Angeklagten des Mordversuchs gegen den
König schuldig?

Es ist bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬
heit, Geistesgegenwart und mit welcher Zuversicht
des Rechts, die Angeklagten vor dem Gerichte gesprochen
haben. Der königliche Prokurator, um die Ange¬
schuldigten den Geschwornen verdächtig zu machen,
wies auf deren bekannte republikanische Gesinnung
hin. Sie aber suchten diese Gesinnung gar nicht
zu verbergen, sondern bekannten sich laut und froh¬
lockend zu ihr. Der eine sagte: "Wir Republi¬

ſelbſt ſchuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben
begnadigt worden. Es lag der Regierung nur daran,
der öffentlichen Meinung die Anſicht aufzudringen,
daß man wirklich den König ermorden wollte, und
daß der Piſtolenſchuß keine Polizeikomödie war,
aufgeführt, um bei Eröffnung der Kammern dem
Miniſterium eine ſchwankende Majorität feſt zu
machen. Aber ſelbſt nur dieſe Ehrenrettung zu
erlangen, verlohr die Regierung alle Hoffnung, und
ſie gab den Kampf freiwillig auf. Gewöhnlich
werden den Geſchwornen zwei Fragen vorgelegt.
Erſtens: Iſt das Verbrechen begangen worden?
Zweitens: Sind die Angeklagten des begangenen
Verbrechens ſchuldig? Dieſe erſtere Frage wurde
geſtern gar nicht vorgelegt, ſondern blos die Andere:
Sind die Angeklagten des Mordverſuchs gegen den
König ſchuldig?

Es iſt bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬
heit, Geiſtesgegenwart und mit welcher Zuverſicht
des Rechts, die Angeklagten vor dem Gerichte geſprochen
haben. Der königliche Prokurator, um die Ange¬
ſchuldigten den Geſchwornen verdächtig zu machen,
wies auf deren bekannte republikaniſche Geſinnung
hin. Sie aber ſuchten dieſe Geſinnung gar nicht
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[231/0243] ſelbſt ſchuldig befunden, ganz gewiß mit dem Leben begnadigt worden. Es lag der Regierung nur daran, der öffentlichen Meinung die Anſicht aufzudringen, daß man wirklich den König ermorden wollte, und daß der Piſtolenſchuß keine Polizeikomödie war, aufgeführt, um bei Eröffnung der Kammern dem Miniſterium eine ſchwankende Majorität feſt zu machen. Aber ſelbſt nur dieſe Ehrenrettung zu erlangen, verlohr die Regierung alle Hoffnung, und ſie gab den Kampf freiwillig auf. Gewöhnlich werden den Geſchwornen zwei Fragen vorgelegt. Erſtens: Iſt das Verbrechen begangen worden? Zweitens: Sind die Angeklagten des begangenen Verbrechens ſchuldig? Dieſe erſtere Frage wurde geſtern gar nicht vorgelegt, ſondern blos die Andere: Sind die Angeklagten des Mordverſuchs gegen den König ſchuldig? Es iſt bewunderungswürdig, mit welcher Kühn¬ heit, Geiſtesgegenwart und mit welcher Zuverſicht des Rechts, die Angeklagten vor dem Gerichte geſprochen haben. Der königliche Prokurator, um die Ange¬ ſchuldigten den Geſchwornen verdächtig zu machen, wies auf deren bekannte republikaniſche Geſinnung hin. Sie aber ſuchten dieſe Geſinnung gar nicht zu verbergen, ſondern bekannten ſich laut und froh¬ lockend zu ihr. Der eine ſagte: „Wir Republi¬

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Zitationshilfe: Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boerne_paris06_1834/243>, abgerufen am 19.05.2024.