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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Erstes Cap. I. Die Menschheit, die Menschenrassen u. die Völkerfamilien.
sichten auf das Familienleben und die Zucht der Unmündigen.
Ihr Regiment hat einen wohlwollenden, aber oft auch einen
despotischen Charakter. Das Ehrgefühl ist unempfindlich und
die Volksfreiheit bei ihnen nicht entwickelt.

4. Ueber alle diese Rassen erhebt sich aber die weisze
Rasse der sogenannten kaukasischen oder iranischen Völker
die Carus im Gegensatze zu den Nacht- und Dämmerungs-
(Morgen- und Abend-) Völkern als Tagvölker bezeichnet, die
Kinder der Sonne und des Himmels, wie das Alterthum sie
benannt hat. Sie sind vorzugsweise die historischen Völker.
Sie bestimmen die Geschichte der Welt. Alle höheren Reli-
gionen, welche den Menschen mit Gott verbinden, zind zuerst
durch Männer von ihrem Stamme geoffenbart worden, fast alle
Philosophie ist aus den Arbeiten ihres Geistes hervorgegangen.
Im Zusammenstosz mit den andern Rassen sind diese zuletzt
immer von ihnen besiegt und ihnen unterthan worden. Alle
höhere Statenbildung gehört ihrem Impuls an, und ist ihr
Werk. Die höchste Civilisation und die Vervollkommnung der
geistigen Zustände der Menschen verdanken wir -- nächst
Gott -- ihrem Verstande und der Energie ihres Willens.

Diese Tagvölker theilen sich aber in zwei grosze Völker-
familien, die semitischen und die arischen (indo-ger-
manischen) Völker. Die Semiten haben vorzugsweise eine
religiöse Mission für die Welt. Das Judenthum, das Christen-
thum und der Islam, alle diese Religionen sind zuerst unter
semitischen Völkern im Orient verkündet worden. Für den
Stat aber sind sie weniger begabt. Dagegen nimmt für die
politische Geschichte und die Rechtsbildung hinwieder die
arische Völkerfamilie, deren Sprache auch die formen- und
gedankenreichste ist, den obersten Rang ein, und diese hat
voraus in Europa ihre wahre Heimat gefunden und da ihren
männlichen Statsgeist zur Reife entfaltet. Darauf ist das Recht
dieser europäisch-arischen Völker begründet, die übrigen
Völker der Erde mit ihren Ideen und ihren Institutionen

Erstes Cap. I. Die Menschheit, die Menschenrassen u. die Völkerfamilien.
sichten auf das Familienleben und die Zucht der Unmündigen.
Ihr Regiment hat einen wohlwollenden, aber oft auch einen
despotischen Charakter. Das Ehrgefühl ist unempfindlich und
die Volksfreiheit bei ihnen nicht entwickelt.

4. Ueber alle diese Rassen erhebt sich aber die weisze
Rasse der sogenannten kaukasischen oder iranischen Völker
die Carus im Gegensatze zu den Nacht- und Dämmerungs-
(Morgen- und Abend-) Völkern als Tagvölker bezeichnet, die
Kinder der Sonne und des Himmels, wie das Alterthum sie
benannt hat. Sie sind vorzugsweise die historischen Völker.
Sie bestimmen die Geschichte der Welt. Alle höheren Reli-
gionen, welche den Menschen mit Gott verbinden, zind zuerst
durch Männer von ihrem Stamme geoffenbart worden, fast alle
Philosophie ist aus den Arbeiten ihres Geistes hervorgegangen.
Im Zusammenstosz mit den andern Rassen sind diese zuletzt
immer von ihnen besiegt und ihnen unterthan worden. Alle
höhere Statenbildung gehört ihrem Impuls an, und ist ihr
Werk. Die höchste Civilisation und die Vervollkommnung der
geistigen Zustände der Menschen verdanken wir — nächst
Gott — ihrem Verstande und der Energie ihres Willens.

Diese Tagvölker theilen sich aber in zwei grosze Völker-
familien, die semitischen und die arischen (indo-ger-
manischen) Völker. Die Semiten haben vorzugsweise eine
religiöse Mission für die Welt. Das Judenthum, das Christen-
thum und der Islam, alle diese Religionen sind zuerst unter
semitischen Völkern im Orient verkündet worden. Für den
Stat aber sind sie weniger begabt. Dagegen nimmt für die
politische Geschichte und die Rechtsbildung hinwieder die
arische Völkerfamilie, deren Sprache auch die formen- und
gedankenreichste ist, den obersten Rang ein, und diese hat
voraus in Europa ihre wahre Heimat gefunden und da ihren
männlichen Statsgeist zur Reife entfaltet. Darauf ist das Recht
dieser europäisch-arischen Völker begründet, die übrigen
Völker der Erde mit ihren Ideen und ihren Institutionen

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[89/0107] Erstes Cap. I. Die Menschheit, die Menschenrassen u. die Völkerfamilien. sichten auf das Familienleben und die Zucht der Unmündigen. Ihr Regiment hat einen wohlwollenden, aber oft auch einen despotischen Charakter. Das Ehrgefühl ist unempfindlich und die Volksfreiheit bei ihnen nicht entwickelt. 4. Ueber alle diese Rassen erhebt sich aber die weisze Rasse der sogenannten kaukasischen oder iranischen Völker die Carus im Gegensatze zu den Nacht- und Dämmerungs- (Morgen- und Abend-) Völkern als Tagvölker bezeichnet, die Kinder der Sonne und des Himmels, wie das Alterthum sie benannt hat. Sie sind vorzugsweise die historischen Völker. Sie bestimmen die Geschichte der Welt. Alle höheren Reli- gionen, welche den Menschen mit Gott verbinden, zind zuerst durch Männer von ihrem Stamme geoffenbart worden, fast alle Philosophie ist aus den Arbeiten ihres Geistes hervorgegangen. Im Zusammenstosz mit den andern Rassen sind diese zuletzt immer von ihnen besiegt und ihnen unterthan worden. Alle höhere Statenbildung gehört ihrem Impuls an, und ist ihr Werk. Die höchste Civilisation und die Vervollkommnung der geistigen Zustände der Menschen verdanken wir — nächst Gott — ihrem Verstande und der Energie ihres Willens. Diese Tagvölker theilen sich aber in zwei grosze Völker- familien, die semitischen und die arischen (indo-ger- manischen) Völker. Die Semiten haben vorzugsweise eine religiöse Mission für die Welt. Das Judenthum, das Christen- thum und der Islam, alle diese Religionen sind zuerst unter semitischen Völkern im Orient verkündet worden. Für den Stat aber sind sie weniger begabt. Dagegen nimmt für die politische Geschichte und die Rechtsbildung hinwieder die arische Völkerfamilie, deren Sprache auch die formen- und gedankenreichste ist, den obersten Rang ein, und diese hat voraus in Europa ihre wahre Heimat gefunden und da ihren männlichen Statsgeist zur Reife entfaltet. Darauf ist das Recht dieser europäisch-arischen Völker begründet, die übrigen Völker der Erde mit ihren Ideen und ihren Institutionen

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/107>, abgerufen am 23.11.2024.