Blumenbach, Johann Friedrich: Anfangsgründe der Physiologie. (Übers. Joseph Eyerel). Wien, 1789.Sechs u. vierzigster Abschnitt. Von der Geburt und ihren Folgen. §. 602. Nachdem die Frucht durch die bisher angezeig- a) Jo. Jac. Roemer Partus naturalis brevis expo- §. 603. Dieser kritische Zeitpunkt fällt nach dem ge- §. 604. Sobald aber die Gebährmutter diesen Zeit- Sechs u. vierzigster Abschnitt. Von der Geburt und ihren Folgen. §. 602. Nachdem die Frucht durch die bisher angezeig- a) Jo. Jac. Roemer Partus naturalis brevis expo- §. 603. Dieser kritische Zeitpunkt fällt nach dem ge- §. 604. Sobald aber die Gebährmutter diesen Zeit- <TEI> <text xml:id="blume_hbnatur_000071"> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0383" xml:id="pb365_0001" n="365"/> <head rendition="#c">Sechs u. vierzigster Abschnitt.<lb/> Von der Geburt und ihren Folgen.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head rendition="#c">§. 602.</head><lb/> <p>Nachdem die Frucht durch die bisher angezeig-<lb/> ten Kräfte gebildet worden, und ihre vollkomme-<lb/> ne Reife erlangt hat, muß sie endlich durch die<lb/> Geburt <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">a</hi></hi>) zur Welt gebracht werden.</p> <p rendition="#indent-2"><hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">a) Jo. Jac. Roemer</hi></hi><hi rendition="#aq">Partus naturalis brevis expo-<lb/> sitio. Götting</hi>. 1786. 8.</p> </div> <div n="2"> <head rendition="#c">§. 603.</head><lb/> <p>Dieser kritische Zeitpunkt fällt nach dem ge-<lb/> wöhnliche Laufe der Natur, (von dem allein in<lb/> der Physiologie die Rede ist), gegen das Ende<lb/> des zehnten Mondmonats nach der Befruchtung,<lb/> d. i. ungefähr in die dreyßigste oder vierzigste<lb/> Woche.</p> </div> <div n="2"> <head rendition="#c">§. 604.</head><lb/> <p>Sobald aber die Gebährmutter diesen Zeit-<lb/> punkt erreicht hat, entsteht alsogleich der Drang<lb/> zur Entbindung, die so wenig als irgend ein an-<lb/> ders Geschäft des menschlichen Körpers der Will-<lb/> kühr unterworfen ist (§. 294.).</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [365/0383]
Sechs u. vierzigster Abschnitt.
Von der Geburt und ihren Folgen.
§. 602.
Nachdem die Frucht durch die bisher angezeig-
ten Kräfte gebildet worden, und ihre vollkomme-
ne Reife erlangt hat, muß sie endlich durch die
Geburt a) zur Welt gebracht werden.
a) Jo. Jac. Roemer Partus naturalis brevis expo-
sitio. Götting. 1786. 8.
§. 603.
Dieser kritische Zeitpunkt fällt nach dem ge-
wöhnliche Laufe der Natur, (von dem allein in
der Physiologie die Rede ist), gegen das Ende
des zehnten Mondmonats nach der Befruchtung,
d. i. ungefähr in die dreyßigste oder vierzigste
Woche.
§. 604.
Sobald aber die Gebährmutter diesen Zeit-
punkt erreicht hat, entsteht alsogleich der Drang
zur Entbindung, die so wenig als irgend ein an-
ders Geschäft des menschlichen Körpers der Will-
kühr unterworfen ist (§. 294.).
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Akademie der Wissenschaften zu Göttingen: Projektträger
Editura GmbH & Co.KG, Berlin: Volltexterstellung und Basis-TEI-Auszeichung
Johann Friedrich Blumenbach – online: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-08-26T09:00:15Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2013-08-26T09:00:15Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |