der durch die Fortpflanzung unausbleiblich und nothwendig forterbt, wie z. B. wenn Weiße mir den Negern Mulatten, oder mit ameri- canischen Indianern Mestißen zeugen: welches hingegen bey den Spielarten keine nothwendige Folge ist; wie z B. wenn blauäugige Blonde mit braunäugigen Brünetten Kinder zeugen*).
Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli- chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben, so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen (Species) sind? Wenigstens gibt es dann zur Entscheidung in dergleichen Fällen keine andern in praxi anwendbare Regeln, als die, so aus des Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so Ray, Büffon und andre angenommen haben, den Character von Species darnach zu bestimmen, wenn die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkommen- schaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzulänglich und schwankend ist.
Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fortpflan- zen. (- s. unten §. 30. -), so findet sie auch in unzähligen andern Fällen wegen unüberwindlicher Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey Ent- scheidung der Frage, ob der asiatische und der africanische Elephant zu einerley Species gehören oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der gewöhnliche oder aber der äußerst seltne Erfolg als Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich sind die
*)
Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten hat zuerst Hr. Prof. Kant genau bestimmt, im teutschen Mercur 1788. 1. B. S. 48. s. hiervon ausführlich Hrn. Geh. Hofr. Girtanner über das Kantische Princip für die Naturgeschichte. Göt- tingen 1796. 8.
der durch die Fortpflanzung unausbleiblich und nothwendig forterbt, wie z. B. wenn Weiße mir den Negern Mulatten, oder mit ameri- canischen Indianern Mestißen zeugen: welches hingegen bey den Spielarten keine nothwendige Folge ist; wie z B. wenn blauäugige Blonde mit braunäugigen Brünetten Kinder zeugen*).
Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli- chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben, so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen (Species) sind? Wenigstens gibt es dann zur Entscheidung in dergleichen Fällen keine andern in praxi anwendbare Regeln, als die, so aus des Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so Ray, Büffon und andre angenommen haben, den Character von Species darnach zu bestimmen, wenn die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkommen- schaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzulänglich und schwankend ist.
Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fortpflan- zen. (– s. unten §. 30. –), so findet sie auch in unzähligen andern Fällen wegen unüberwindlicher Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey Ent- scheidung der Frage, ob der asiatische und der africanische Elephant zu einerley Species gehören oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der gewöhnliche oder aber der äußerst seltne Erfolg als Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich sind die
*)
Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten hat zuerst Hr. Prof. Kant genau bestimmt, im teutschen Mercur 1788. 1. B. S. 48. s. hiervon ausführlich Hrn. Geh. Hofr. Girtanner über das Kantische Princip für die Naturgeschichte. Göt- tingen 1796. 8.
<TEI><textxml:id="blume000027"><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0048"xml:id="pb024_0001"n="24"/>
der durch die Fortpflanzung unausbleiblich und<lb/>
nothwendig forterbt, wie z. B. wenn Weiße<lb/>
mir den Negern Mulatten, oder mit ameri-<lb/>
canischen Indianern Mestißen zeugen: welches<lb/>
hingegen bey den Spielarten keine nothwendige<lb/>
Folge ist; wie z B. wenn blauäugige Blonde<lb/>
mit braunäugigen Brünetten Kinder zeugen<noteanchored="true"place="foot"n="*)"><p>Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten<lb/>
hat zuerst Hr. Prof. Kant genau bestimmt, im<lb/>
teutschen Mercur 1788. 1. B. S. 48. s. hiervon<lb/>
ausführlich Hrn. Geh. Hofr. Girtanner über das<lb/>
Kantische Princip für die Naturgeschichte. Göt-<lb/>
tingen 1796. 8.</p></note>.</p><prendition="#indent-1 #small">Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli-<lb/>
chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben,<lb/>
so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße<lb/>
Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen<lb/>
(<hirendition="#aq">Species</hi>) sind? Wenigstens gibt es dann zur<lb/>
Entscheidung in dergleichen Fällen keine andern in<lb/><hirendition="#aq">praxi</hi> anwendbare Regeln, als die, so aus des<lb/>
Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so<lb/>
Ray, Büffon und andre angenommen haben, den<lb/>
Character von <hirendition="#aq">Species</hi> darnach zu bestimmen, wenn<lb/>
die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkommen-<lb/>
schaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzulänglich<lb/>
und schwankend ist.</p><prendition="#l1em #small">Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser<lb/>
Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und<lb/>
Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fortpflan-<lb/>
zen. (– s. unten §. 30. –), so findet sie auch in<lb/>
unzähligen andern Fällen wegen unüberwindlicher<lb/>
Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey Ent-<lb/>
scheidung der Frage, ob der asiatische und der<lb/>
africanische Elephant zu einerley <hirendition="#aq">Species</hi> gehören<lb/>
oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung<lb/>
Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von<lb/>
Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der<lb/>
gewöhnliche oder aber der äußerst seltne Erfolg als<lb/>
Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich sind die<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[24/0048]
der durch die Fortpflanzung unausbleiblich und
nothwendig forterbt, wie z. B. wenn Weiße
mir den Negern Mulatten, oder mit ameri-
canischen Indianern Mestißen zeugen: welches
hingegen bey den Spielarten keine nothwendige
Folge ist; wie z B. wenn blauäugige Blonde
mit braunäugigen Brünetten Kinder zeugen *).
Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli-
chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben,
so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße
Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen
(Species) sind? Wenigstens gibt es dann zur
Entscheidung in dergleichen Fällen keine andern in
praxi anwendbare Regeln, als die, so aus des
Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so
Ray, Büffon und andre angenommen haben, den
Character von Species darnach zu bestimmen, wenn
die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkommen-
schaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzulänglich
und schwankend ist.
Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser
Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und
Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fortpflan-
zen. (– s. unten §. 30. –), so findet sie auch in
unzähligen andern Fällen wegen unüberwindlicher
Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey Ent-
scheidung der Frage, ob der asiatische und der
africanische Elephant zu einerley Species gehören
oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung
Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von
Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der
gewöhnliche oder aber der äußerst seltne Erfolg als
Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich sind die
*) Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten
hat zuerst Hr. Prof. Kant genau bestimmt, im
teutschen Mercur 1788. 1. B. S. 48. s. hiervon
ausführlich Hrn. Geh. Hofr. Girtanner über das
Kantische Princip für die Naturgeschichte. Göt-
tingen 1796. 8.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Herstellung der Imagedateien des Quelldokuments durch die Utrecht University Library und die Thüringer
Universitäts- und Landesbibliothek Jena.
Anmerkungen zur Transkription:
Bei der Zeichenerkennung wurde nach dem von der Akademie gelieferten Dokument "Buchstabenmuster_Blumenbach.doc" modernisiert.
In Absprache mit der Akademie wurden die folgenden Aspekte der Vorlage nicht erfasst:
Bogensignaturen und Kustoden
Kolumnentitel
Auf Titelblättern wurde auf die Auszeichnung der Schriftgrößenunterscheide zugunsten der Identifizeriung von titleParts verzeichtet.
Keine Auszeichnung der Initialbuchstaben am Kapitelanfang.
Es wurden alle Anführungszeichen übernommen und die Zitate zusätzlich mit q
ausgezeichnet. Eine Ausnahme bilden Zitate, bei denen das Anführungszeichen zu Beginn
jeder Zeile wiederholt wird. Hier wurden die Wiederholungen des öffenenden Zeichens
nicht übernommen, sondern jeweils nur das öffnende und das schließende Zeichen.
Das umschließende Element q wurde für diese Zitate über das Attribut
type mit dem Wert preline gekennzeichnet.
Weiche und harte Zeilentrennungen wurden als 002D übernommen. Weiche
Zeilentrennungen wurden über die Ergänzung eines Attributwertes von den harten
Trennungen unterscheiden: lb type="inWord". Erstreckt sich die
Worttrennung über einen Seitenumbruch steht das Element pb direkt
hinter dem schließenden lb type="inWord" bzw. lb.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 6. Aufl. Göttingen, 1799, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1799/48>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.